Konsilium | Monografie | Streitschrift:jur.
Genuinus Extractus Actorum und Rechtliche Deduction In Sachen Franckenstein contra Hanau
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 10276645
- Extent
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15 S. ; 2°
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10276645
- Contributor
- Published
-
[S.l.] , 1704 -
- Last update
-
26.05.2025, 3:50 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Streitschrift:jur. ; Konsilium ; Monografie
Associated
- Johann Karl
- Friedrich Casimir
Time of origin
- [S.l.] , 1704 -
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Unterthänig-gründlich-Actenmässige Deduction des gantzen Verlauffs und Beschaffenheit der Sachen, loco Replicæ, samt Bitt und Conclusion, So unterm 6. Martii 1713. Bey dem hochpreißlichen Kayserl. und des Reichs Cammer-Gericht zu Wetzlar übergeben worden, In Appellations Sache Der Erbgltn. Abraham Teschemacher ab intestato, Wider Dessen nachgelassene Frau Wittib, und Testaments Erbin
Rechts-bewährte und Acten-mässige Deduction In Sachen Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Eberhard Ludwig, Hertzogens zu Würtenberg und Teck, Gefürsteten Graffens zu Mömpelgard, [et]c. Contrà Dero Pflicht-vergessenen Regierungs-Rath, Petrum Dermineur. Rescripti, nunc restitutionis in integrum : Worinnen Die von besagten Dermineur begangene Crimina ... Sonnenklärlich vor Augen geleget ... ; Mit Beylaagen A. usquè Z. inclusivè
Hohenzollerische Rechtsbewehrte Vorstellung, Und gründliche Deduction In Sachen Sigmund Renat Frey-Herrns v. Schellenberg Modo Dessen zweyter Ehe-frauen jetzo verwittibter de Caretto, gebohrner von der Lipp, anmaßlicher Erbin Contra Des Herrn Fürstens zu Hohenzollern Hechingen Hoch-Fürstlichen Durchleucht : Worinnen mit klaren documentirten Umbständen ad oculum demonstriret wird, daß 1.) die Schellenbergische gantze Substanz in 5000. fl. bestanden, und hiervon zu dem Wülfflingischen Pfand-Schillings Capital der 21000. fl. mehr nicht, als 3000. fl. verwendet, das übrige aber 2.) aus dem Haffnerisch- und Deyringischen Vermögen anticipiret ... ; Mit Beylagen sub Lit. A. usque Nn. inclusive
Gründliche Facti Species, Den Von der Stadt Schweinfurt Gegen das Hoch-Stifft Wirtzburg Bey dem Höchst-preyßlich-Kayserl. Reichs-Hof-Rath in puncto deß Wollen-Tuch-Handels und andern, angestellten Process betreffend : Juncta Solida Refutatione Aller bißherigen in Vorschein gekommenen Schweinfurtischen nichtigen Einstreuungen sammt Acten-mäßiger Deduction Daß die von Seiner Hochfürstl. Gnaden zu Wirtzburg wegen sothanen Wollen-Tuch-Handel Und sonsten gemachte Landes-Vätterliche Verordnungen weder dem Völcker-Recht, Noch denen Reichs-Satzungen Und der darinnen gegründeten Libertati Commerciorum Noch auch Denen mit besagter Stadt Schweinfurt errichteten Verträgen, und darauf erfolgten Hochfürstl. Erklärungen zuwieder seye
Rechtsbewehrte Vorstellung Und Gründliche Deduction In Sachen Herrn Christian Rhosts, Edlen Herrn von Eysenhart, des Heil. Röm. Reichs Operations-Cassa-Einnehmern und vornehmen Banquier zu Frankfurth am Mayn, Contrà Herrn Johann Christoph Mohr, Edlen Herrn von Mohrenfeld, Kayserl. Proviant-Admodiatorem, Den in dem eüsseristen Frangenti zur ohnentbehrlichen Proviant-Lieferung, für die am Ober-Rhein gestandene Kayserl. und Reichs-Armee, mithin zu derselben Conservation von ermeldten Herrn Rhost von Eysenhart, durch seinen kostbaren Credit von auswärtig und bey 3. biß 400. Meilen weit entlegenen Wechsel-Plätzen mit hohen Agio, Provision und andern grossen Unkosten aufgebracht- und dem Herrn von Mohrenfeld treühertzig geleisteten baaren Wechsel-Vorschuß pr. 285087. fl. 20 kr. und sowohlen die zu 12. pro Cento veraccordirte Interessen, als auch ein vor allemahl verschriebene 3. pro Cento Einbringungs-Unkosten, worunter Wechsel- Agio und Provision begrieffen, weniger nicht die stipulirte Wieder-Ersetzung der zur Zahlungs-Beförderung deren Cameral-Assignationen erforderlichen Extraordinair-Verwendung, und endlichen die Gutmachung deren verursachten Schäden und Unkosten betreffend : Mit Beylagen A. usquè inclusivè. Ss
Kurtze, doch Standhaffte Informatio Facti Et Iuris: Daß In dem Hochfürstlich Hohenzollerischen Territorio, Hechingischen Antheils, eine allgemeine Bauren- und Vaganten-Pürsch niemahlen hergebracht ... : Cum Succincta Refutatione Contrariorum. In Sachen Hohenzollern-Hechingischer Unterthanen, Klägern Contra Ihro Hochfürstliche Durchleucht zu Hohenzollern-Hechingen, als Beklagten
Abdruck desjenigen von einer auswärtigen Juristen-Facultät verfasseten Urtheils und dazu gehöriger Rationum Decidendi, durch welches Herr Johann Erasmus von Senckenberg, des Raths zu Franckfurt am Mayn, eines begangenen Criminis falsi schuldig erfunden, und desfalls straffällig erkläret worden : und durch welches Urtheil der von Kayserl. Majestät auctorisirte und bestättigte Burgerliche Ausschuß zu gedachtem Franckfurt am Mayn sich, sobalden er von der Existenz dieses Urtheils bey Gelegenheit derer jüngsthin vorgewesenen Schöffen-Wahlen Nachricht erlanget, verbunden gehalten, nach deutlicher Vorschrift derer allerhöchsten Kayserlichen Resolutionen, gegen des Herrn Johann Erasmus v. Senckenbergs Beförderung zu weiteren Ehren-Aemtern in Franckfurt bey Rath sollennissimè zu protestiren