Verhinderung von Folter und Misshandlung - kein Thema für Deutschland?

Abstract: Im April 2013 überprüften die Vereinten Nationen die Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland. Dieses verpflichtet die Vertragsstaaten, zur Prävention von Folter an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen wird, unabhängige internationale und nationale Besuchsmechanismen zu etablieren. Die Vereinten Nationen wiesen in ungewöhnlich scharfer Form darauf hin, dass die "Nationale Stelle zur Verhütung von Folter" in Wiesbaden die völkerrechtlichen Anforderungen nicht erfülle, und mahnten grundlegende Veränderungen an. Diese sind bislang ausgeblieben. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert politische Konsequenzen, die über eine moderate Erhöhung des Budgets der Stelle weit hinausgehen

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource, 4 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet

Erschienen in
aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte ; Bd. 04/2014

Klassifikation
Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagwort
Folter
Misshandlung
Haushaltsplan
Zivilgesellschaft
Deutschland

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Berlin
(wann)
2014
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Deutsches Institut für Menschenrechte

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-392816
Rechteinformation
Open Access unbekannt; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
25.03.2025, 13:50 MEZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 2014

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