Akten | Bestand
Fürstentum Regensburg Oberlandesgericht (Bestand)
Fürstentum Regensburg - Oberlandesgericht: Das Oberlandesgericht für das Fürstentum Regensburg als Nachfolger des fürstbischöflichen Hofrats(1) wurde durch § 16 des Organisationspatents vom 18. Juli 1803(2) errichtet. Es fungierte als zweite Instanz in Zivilsachen, als erste Instanz in allen Justizsachen privilegierter Personen und in Kriminalsachen, führte die Oberaufsicht über das Vormundschafts-, Depositen- und Hypothekenwesen und prüfte alle zu Justizstellen sich meldenden bzw. aufzunehmenden Advokaten(3).
Nach dem Übergang des Fürstentums Regensburg im Mai 1810 zunächst an Frankreich und schließlich an das Königreich Bayern blieben die Verwaltungsbehörden und das Oberlandesgericht des Fürstentums nach erfolgter Vereidigung der Beamten und Anbringung des bayerischen Staatswappens zunächst provisorisch bestehen, lediglich das bisherige Gouvernement an der Spitze wurde durch eine bayerische Hofkommission ersetzt(4). Aufgabe dieser bis zum 26. April 1811 in Regensburg tätigen Hofkommission war es u. a., die bestehenden Behörden des Fürstentums in die bayerische Verwaltung zu überführen(5). Als mit Verordnung vom 23. September 1810 das Staatsgebiet des Königreichs Bayern in neun Kreise eingeteilt wurde, erhielt jeder Kreis ein eigenes Appellationsgericht(6). Sitz des Appellationsgerichts für den Regenkreis, dem das ehemalige Fürstentum Regensburg zugeschlagen worden war, wurde jedoch nicht Regensburg, sondern Amberg(7). Das dortige Appellationsgericht übernahm damit auch die Aufgaben des bisherigen Oberlandesgerichts Regensburg.
Der hier vorliegende Splitterbestand umfasst lediglich fünf Akten, von denen zwei bis Ende September bzw. Anfang November 1810 reichen(8), also bis zum Übergang der Aufgaben des Oberlandesgerichts Regensburg auf das Appellationsgericht Amberg. Da es sich beim kgl. bayerischen Oberlandesgericht Regensburg um eine kurzlebige Übergangsbehörde handelt, die lediglich von Mai bis September/Oktober 1810 existierte, wurde auch dieser Akt dem vorliegenden Bestand aus der Zeit des Fürstentums Regensburg angehängt statt einen eigenen Fonds zu bilden.
München, August 2013
Claudia Mannsbart
(1) Jasmin Sonntag, Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 (= Rechtshistorische Reihe Bd. 436), Frankfurt am Main 2012, S. 93.
(2) Abgedruckt bei Sonntag, a.a.O., S. 201-205.
(3) K. Organisations-Rescript, das kurfürstliche Oberlandesgericht für das Fürstenthum Regensburg betreffend v. 20. November 1803, abgedruckt bei Sonntag, a.a.O, S. 212-214.
(4) Konrad M. Färber, Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg Bd. 125 (1985), S. 429-452, hier S. 448-449; Sonntag, a.a.O., S. 184.
(5) Färber, a.a.O., S. 449.
(6) Wilhelm Volkert (Hrsg.), Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983, S. 118.
(7) RBl. 1810, Sp. 809-816.
(8) Fürstentum Regensburg Oberlandesgericht 1 und 5.
- Bestandssignatur
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Fürstentum Regensburg Oberlandesgericht
- Umfang
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5
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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- Bestandslaufzeit
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1803-1810
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:05 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
- Akten
Entstanden
- 1803-1810