Collective wage setting when wages are generally binding: an antitrust perspective

Abstract: "Der vorliegende Aufsatz analysiert wettbewerbsbeschränkende Wirkungen, die von allgemeinverbindlichen, kollektiven Lohnabschlüssen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehen können. Es wird gezeigt, daß Arbeitgeberverbände unter bestimmten Bedingungen ein Interesse an allgemeinverbindlichen Tariflöhnen haben, um strategisch die Kosten der Konkurrenz überproportional zu erhöhen (raising rivals' costs-Strategie). Durch hinreichend hohe Tariflöhne kann ein Marktzutritt von Konkurrenzunternehmen sogar vollkommen abgewehrt werden. Ob die Gewerkschaft im Gleichgewicht einen Lohn über oder unter dem marktzutrittsbeschränkenden Lohn bevorzugt, hängt von den genauen Parameterkonstellationen ab. Das Modell macht jedoch deutlich, daß eine Gewerkschaft als 'ausgleichende Kraft' (countervailing power) in Erscheinung treten kann, die eine marktzutrittsbeschränkende Lohnsetzung durch einen monopolistischen Arbeitgeberverband vereitelt. Das Modell beleuchtet das Verhalten der deuts

Weitere Titel
Kollektive Lohnvereinbarungen und die Allgemeinverbindlicherklärung aus wettbewerbspolitischer Sicht
Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource, 26 S.
Sprache
Englisch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion

Erschienen in
Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Marktprozeß und Unternehmensentwicklung, Abteilung Wettbewerbsfähigkeit und industrieller Wandel ; Bd. 00-01

Schlagwort
Markteintrittsstrategie
Gehalt
Lohn
Tarifverhandlung
Oligopol
Wettbewerbsbeschränkung
Theorie
Deutschland

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Berlin
(wann)
2000
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-194080
Rechteinformation
Open Access unbekannt; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
25.03.2025, 13:47 MEZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 2000

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