Urkunden
Kaiser Karl IV. stellt dem Rat zu Nürnberg eine Quittung aus über 2000 lb Haller von der gewöhnlichen, um Martini fälligen, aber schon jetzt gezahlten Reichssteuer. - Siegler: der Aussteller.
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden Nachtrag
- Former reference number
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BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 1040
- Material
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Perg.
- Language of the material
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ger
- Further information
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Besiegelung/Beglaubigung: mit anh. Sg. (mit Rücksg., besch.).
Überlieferung: Ausfertigung
Literatur: Wölckern: Hist. Norimb. 389. - Regesta Imperii VIII, 3065. - Regesta Boica 9, 6.
Typ: Nachtrag
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1360
Monat: 2
Tag: 14
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 1: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Stadtsteuer 1323-1411
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
- Indexentry person
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Karl IV., Kaiser
- Indexentry place
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Nürnberg, Reichssteuer
- Date of creation
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1360 Februar 14
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:54 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1360 Februar 14
Other Objects (12)
König Karl IV. befiehlt zur besseren Schonung des Reichswaldes bei Nürnberg den in dieser Stadt angesessenen Juden, seinen Kammerknechten, dass sie aus ihrer gewöhnlichen Jahressteuer den Bürgern vom Rat zu Nürnberg 200 Pfund Haller zum Ankauf von Brennholz für die königliche Burg dortselbst zahlen sollen. - Siegler: der Aussteller.
Das Landgericht des Burggrafentums zu Nürnberg vidimiert die Urkunde König Karls IV. d.d. 1347 November 13 (39-Laden: KA/A Nr. 3: König Karl IV. bestätigt und erneuert den geschworene Ratmannen und der Gesamtheit der Bürger Nürnbergs alle früheren kaiserlichen und königlichen Begnadigungen und Freiheiten, insbesondere aber die Zollbefreiungen ("pfundrecht") in den im Privileg Kaiser Ludwigs vom 12. September 1332 (39-Laden: SS/B Nr. 24) bereits namentlich aufgeführten Städten). - Siegler: das Landgericht
Kaiser Karl IV. entscheidet als erkorener Schiedsrichter wegen der strittigen Mauer unter der burggräflichen Veste zu Nürnberg zwischen den Bürgern dieser Stadt und dem Burggrafen Fridrich in der Weise, dass erstere besagte Mauer nicht höher bauen als allein mit einer 2 Spanne hohen Dachung decken und außerdem dass sie das hölzerne Tor daran abnehmen und nicht wieder einhängen sollen, außer wenn Not und Stösse in dem Land und der Stadt entstehen oder der Burggraf und dessen Erben ihr Feind werden. - Siegler: der Aussteller.
Kaiser Karl IV. bestätigt den Bürgern vom Rat und der Gemein der Stadt zu Nürnberg ("Nu{e}remberg") das Recht, dass weder sie noch ihre Hübner noch ihre Güter in weltlichen Sachen vor irgend einem anderen Gerichte eingeklagt werden sollen als allein vor ihrem Schultheißen. - Siegler: der Aussteller.