Bestand

1.3.3.1 Gewerbeschiedsgericht/Gewerbegericht (Bestand)

Bestandsgeschichte: Bereits 1861 regelte ein sächsisches Gesetz die Bildung von Gewerbegerichten, blieb jedoch in der Praxis folgenlos. Nach den Festlegungen der Deutschen Gemeindeordnung von 1869 konnten durch ein Ortsstatut besondere Gewerbeschiedsgerichte von Arbeitgebern und Arbeitern gebildet werden. Leipzig gehörte zu den wenigen Gemeinden (bis 1889 deutschlandweit nur 74), die diese Befugnis umsetzten. Das Gewerbe-Schiedsgericht, an dessen Spitze ein juristisch ausgebildeter Stadtrat stand, wurde am 18.1.1877 errichtet. Seine Aufgabe bestand hauptsächlich in der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, so z.B. bei Arbeits- und Lehrverhältnissen. Das Gewerbeschiedsgericht fungierte auch als Einigungsstelle bei der Beilegung von Streiks. 1891 wurde das Gewerbe-Schiedsgericht in Gewerbegericht umbenannt. Das Kaufmannsgericht wurde 1905 gebildet und dem Gewerbegericht angegliedert. Nach Errichtung der Arbeitsgerichte als Landeseinrichtung wurde das Leipziger Gewerbegericht 1927 aufgelöst.
Der Bestand enthält neben allgemeinen Akten zu Aufbau und Zusammensetzung des Gerichtes v.a. Unterlagen zu den Streiks in Leipzig sowie Auseinandersetzungen in Tariffragen.

Signaturbeispiel: GewGer

Umfang
Laufmeter: 3,08

Kontext
Stadtarchiv Leipzig (Archivtektonik) >> 1 Städtische Körperschaften und deren nachgeordnete Einrichtungen >> 1.3 Städtische Einrichtungen und Betriebe >> 1.3.3 Gerichtsbarkeit
Verwandte Bestände und Literatur
Verweise: 1.3.3.3 Kaufmannsgericht

Bestandslaufzeit
1863 - 1927

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Es gilt die Archivsatzung des Stadtarchivs Leipzig.
Letzte Aktualisierung
15.01.2024, 13:49 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1863 - 1927

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