Archivale
Rückforderung eines Vorschusses
Enthält: Zu Beginn des Jahres 1685 klagt Hans Otto Mausbach gegen die Nachkommen seines +Bruders Heinrich. Er fordert von ihnen 40 Rtlr, die er seinem Bruder vor 33 oder 34 Jahren für einen Pferdekauf vorgestreckt und bis jetzt nicht zurückerhalten habe. Das Kerpener Gericht setzt den Beklagten zunächst einmal eine Frist von 14 Tagen, den Kläger zufrieden zu stellen. Als sie darauf nicht reagieren, regt er auf eigene Initiative bereits ein Zeugenverhör an [natürlich zu seinen Gunsten]. Darüber hinaus lässt er die Schafe des Mitbeklagten Reiner Mausbach mit Arrest belegen. Nun treten die Beklagten, namentlich Gerhard Mausbach zu Langenich, in den Prozess ein und wehren sich. Am 28.4.1685 findet vor dem Schultheiß Johann Adolph Schreiber und den Schöffen Michael Hamecher, Johann Heinrich Schieffer, Sebastian Mausbach und Werner Sieger die erste Vorladung statt, bei der die Zeugen Johann Mausbach (55 Jahre) und Hans Kurffgen (60 Jahre) nach den vom Kläger aufgestellten Fragen angehört werden. Am 8.5. folgt Conradt Mausbach (48), wie Johann ein Sohn des +Heinrich. Ihre Erklärungen enthalten zwar nähere Informationen über die Begebenheiten und die Lebensverhältnisse, z. B. dass das Pferd bei dem Pferdehändler Arnold Theiwiß gekauft worden war, dass Hans Otto bei den Eltern gewohnt und gearbeitet, daneben aber auch Handel mit seinen Schafen betrieben habe. Eine zentrale Rolle bei den Fragen an die Zeugen spielt, ob die Schuld in der Familie von Heinrich Mausbach zu dessen Lebzeiten präsent war, und darüber hinaus ob und wie sie bei der Erbteilung (Heinrich starb laut den Aussagen vor etwa 21 Jahren, d. h.1664) erwähnt worden war. Die Zeugenaussagen enthalten aber keine überzeugenden Beweise, dass die Forderung noch zu recht bestand. Auf Anraten des unparteiischen Richters Wilhelm Deutz, den das Gericht daraufhin einschaltet, wird die Klage daher zunächst einmal zurückgewiesen ("rescindirt") (8.11.1685). Da das Votum aber anheimstellt, dem Kläger weitere Beweise für seine Forderung beizubringen, benennt er neue Zeugen: Magdalena Mausbach, seine Schwester und Ehefrau von Hans Kurffgen, sowie Magdalena Voeß, Tochter seiner und Heinrichs Schwester, die einige Zeit lang bei ihrem Onkel Hans Otto und dessen Frau Anna Maria Krautwich als Magd gedient hatte. Die Gegenseite, die die Zeugen wegen Befangenheit ablehnt, suppliziert dagegen an den Kurfürsten und erhält Zusage und Befehl an das Gericht, erneut das Votum eines Unparteiischen einzuholen und danach ein Endurteil zu fällen (8./22.1.1686). Der Kläger will dennoch die Zeugenverhöre fortsetzen lassen (19.2.). Der Ausgang ist unbekannt.
- Reference number
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GerKer, 850
- Extent
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Schriftstücke: 14
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Interlocut = Zwischen-, Beiurteil
Landwirtschaft - Pferde, Pferdekauf etc.
Landwirtschaft - Schafe, Schäfer
Pferdekauf
- Indexentry person
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Deutz, Wilhelm, Richter
Hamecher, Michael, Schöffe 1685
Kempis, Johann Hermann
Krautwich, Anna Maria, Frau von Hans Otto Mausbach
Kurffgen, Hans
Mausbach, Familie
Mausbach, Sebastian, Schöffe 1685
Maximilian Heinrich, Kurfürst von Köln
Schieffer, Johann Heinrich, Schöffe 1685
Schreiber, Johann Adolph, Schultheiß 1685
Sieger, Werner, Schöffe 1685
Theiwiß, Arnold, Pferdehändler
Voeß, Magdalena
- Indexentry place
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Langenich
- Date of creation
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1685 - 1686
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
24.06.2025, 2:13 PM CEST
Data provider
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1685 - 1686