Archivale

Rückforderung einer Geldleihe

Enthält: Jacob Schodden verwahrt sich gegen eine (nicht näher bestimmte) Forderung an seine noch minderjährige Tochter. Die Klägerin hatte offensichtlich der Tochter für eine Zusammenkunft und Gelage mit ihren Freundinnen eine größere Summe Geld geliehen, ohne den Vater darüber in Kenntnis zu setzen oder um Erlaubnis zu fragen. Die von der Klägerin wohl zu ihrer Entschuldigung vorgegebene ("ahngemaste") Schwachsinnigkeit lässt er nicht gelten. Sie habe vielmehr dem für die Tochter und ihre Gespielinnen verführerischen und verderblichen und ihm zu hochschmerzlichem Schimpf und Schande gereichenden Tun zugesehen, ja es gestattet, und die "ohngewohnlich kostbarligen zehrungen mitgenossen", statt die Kinder deswegen "scharf (zu) examiniren" und ihn zu benachrichtigen. Er fordert Absolution von der Klage.

Archivaliensignatur
GerKer, 682
Umfang
Schriftstücke: 1

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Forderung
Gelage
Schwachsinnigkeit
Indexbegriff Person
Schaller, Entgen
Schodden, Jacob

Laufzeit
1681 Januar 28

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:20 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1681 Januar 28

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