Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt als Kurfürst und Erztruchsess seine Einwilligung zu den Privilegien, Freiheiten, Gnaden und Gaben für das Helenenkloster bei Welschbillig, "zum Spital genannt", des Heiligkreuzordens und im Trierer Kreis, welches Meister Ludolf von Enschringen, Propst von St. Simeon in Trier und Propst von Heiligkreuz bei Mainz, gestiftet hatte, und bestätigt diese. Insbesondere dürfen die Brüder und von ihnen beauftragte, taugliche Personen im Kreis Trier in den Gebieten und Orten des Pfalzgrafen zu Almosen und Steuern auffordern und diese sammeln. Das Kloster wird in den Schutz und Schirm des Pfalzgrafen aufgenommen, de Amtleuten, Pflegern, Dienern, Angehörigen und Untertanen die Handhabung befohlen. Im Gegenzug soll der Prior und Konvent für den Pfalzgrafen und seine Eltern eine Andacht mit Vigilien und Seelenmessen und sie an Ablassen teilhaben lassen. Dies soll den Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten der Pfalzgrafen unschädlich sein.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 403
Umfang
fol. 477v-478v
Bemerkungen
Folgendes Kopfregest im Kopialbuch ist mit einer halben Seite Abstand gesetzt: "Bestettigung des probsts unnd convents sant Symeons kirch by Trier fryheytt und dz sie inn der pfaltz sammeln mögen".
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Worms

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Laufzeit
1495 Juli 18 (uff samstag nach divisionis apostolorum)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:04 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1495 Juli 18 (uff samstag nach divisionis apostolorum)

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