Archivale
Rückforderung einer Geldleihe
Enthält: Jacob Schodden verwahrt sich gegen eine (nicht näher bestimmte) Forderung an seine noch minderjährige Tochter. Die Klägerin hatte offensichtlich der Tochter für eine Zusammenkunft und Gelage mit ihren Freundinnen eine größere Summe Geld geliehen, ohne den Vater darüber in Kenntnis zu setzen oder um Erlaubnis zu fragen. Die von der Klägerin wohl zu ihrer Entschuldigung vorgegebene ("ahngemaste") Schwachsinnigkeit lässt er nicht gelten. Sie habe vielmehr dem für die Tochter und ihre Gespielinnen verführerischen und verderblichen und ihm zu hochschmerzlichem Schimpf und Schande gereichenden Tun zugesehen, ja es gestattet, und die "ohngewohnlich kostbarligen zehrungen mitgenossen", statt die Kinder deswegen "scharf (zu) examiniren" und ihn zu benachrichtigen. Er fordert Absolution von der Klage.
- Reference number
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GerKer, 682
- Extent
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Schriftstücke: 1
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Forderung
Gelage
Schwachsinnigkeit
- Indexentry person
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Schaller, Entgen
Schodden, Jacob
- Date of creation
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1681 Januar 28
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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24.06.2025, 1:20 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1681 Januar 28