Archivale
Ledigzählung: Jacob Mantz
Regest: Marx Moser, Vogt zu Herrenberg, bekennt: Jacob Mantz, ehelicher Sohn des Jacob Mantz selig, Bürgers zu Herrenberg, will sich ausserhalb des Fürstentums Württemberg niederlassen an Orten, wo er nicht angenommen werde, er sei denn der Leibeigenschaft frei und keinem nachfolgenden Leibsherrn zugetan. Da kraft württ. Freiheit jeder, der ausser Lands ziehen will, das mit Vorwissen der Amtleute tun kann und damit alsbald der Leibeigenschaft ledig sein und weiter nicht beschwert sein soll, da ferner auf gehabte Nachfrage nicht gefunden werden konnte, dass Jacob Mantz einen Leibsherrn hatte ausser dem Landesherrn, Herzog Ludwig zu Württemberg, so hat Vogt Moser den Jacob Mantz abgefertigt, dass er mit Leib und Gut frei ausser Lands ziehen kann.
- Archivaliensignatur
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A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. 5122
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Papiersiegel des Vogts Moser
Siegel (Erhaltung): vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a) >> Bd. 13 Geburtsbriefe Hurler - Schatt
- Bestand
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A 2 d (Geburtsbriefe) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a)
- Laufzeit
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1576 März 10
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1576 März 10