Archivale

Ledigzählung: Jacob Mantz

Regest: Marx Moser, Vogt zu Herrenberg, bekennt: Jacob Mantz, ehelicher Sohn des Jacob Mantz selig, Bürgers zu Herrenberg, will sich ausserhalb des Fürstentums Württemberg niederlassen an Orten, wo er nicht angenommen werde, er sei denn der Leibeigenschaft frei und keinem nachfolgenden Leibsherrn zugetan. Da kraft württ. Freiheit jeder, der ausser Lands ziehen will, das mit Vorwissen der Amtleute tun kann und damit alsbald der Leibeigenschaft ledig sein und weiter nicht beschwert sein soll, da ferner auf gehabte Nachfrage nicht gefunden werden konnte, dass Jacob Mantz einen Leibsherrn hatte ausser dem Landesherrn, Herzog Ludwig zu Württemberg, so hat Vogt Moser den Jacob Mantz abgefertigt, dass er mit Leib und Gut frei ausser Lands ziehen kann.

Archivaliensignatur
A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. 5122
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Papiersiegel des Vogts Moser

Siegel (Erhaltung): vorhanden

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a) >> Bd. 13 Geburtsbriefe Hurler - Schatt
Bestand
A 2 d (Geburtsbriefe) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a)

Laufzeit
1576 März 10

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1576 März 10

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