Archivale

Lösung aus der Aberacht

Regest: Johann Ludwig Graf zu Sulz, Hofrichter zu Rotwil, bekennt, daß er Hans Scherer genannt Schulter zu Reutlingen aus der Aberacht des Hofes zu Rotwil entlassen und in dem Achtbuch delieren und kanzellieren (= streichen und dadurch den Eintrag ungültig machen) lassen hat mit Gunst und Bewilligen des ehrbaren Jacob Sprenger genannt Schwartz-Jacob, Söldners zu Rotwil, von dessen Klag wegen er darin gewesen ist. Hans Scherer wird aus dem Unfrieden in den Frieden gekündet und bezüglich der genannten Acht männiglichem wieder zu Gemeinschaft erlaubt (= zugelassen).

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7959
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: auf der Rückseite: aufgedrücktes Insigel des Hofgerichts

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 26 Rottweiler Hofgerichtsurteile
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
1538 März 18, Montag nach Reminiscere

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1538 März 18, Montag nach Reminiscere

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