Nachdeme Ihre Churfürstl. Durchleucht unterm 7. dieses gnädigst rescribiret, daß ob zwaren Höchst Dieselbe fest gnädigst entschlossen gewesen, ...
- Alternative title
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Nachdem Ihre Kurfürstliche Durchlaucht unterm 7. dieses gnädigst rescribiret, daß ob zwar Höchst Dieselbe fest gnädigst entschlossen gewesen, ...
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 172,308
- VD18
-
VD18 15274675-001
- Extent
-
[2] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[S.l.]
- (when)
-
1731
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10490888-8
- Last update
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16.04.2025, 8:48 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Time of origin
- 1731
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![Nachdeme Ihro Churfürstl. Durchleucht unterm 7. dieses gnädigst rescribiret, daß ob zwaren Höchst Dieselbe fest gnädigst entschlossen gewesen, Dero eigenen in vorzüglicher Güthe ausgeprägten goldenen Müntz-Sorten in Dero gesambten Landen den vollgültigen Lauff ... beyzubehalten ... : [Heygelberg [!] den 14. Januarii 1737.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/250ebcf5-be0a-4310-83f8-4fa45eca1e77/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme Ihro Churfürstl. Durchleucht unterm 7. dieses gnädigst rescribiret, daß ob zwaren Höchst Dieselbe fest gnädigst entschlossen gewesen, Dero eigenen in vorzüglicher Güthe ausgeprägten goldenen Müntz-Sorten in Dero gesambten Landen den vollgültigen Lauff ... beyzubehalten ... : [Heygelberg [!] den 14. Januarii 1737.]
![Nachdeme Ihre Churfürstl. Durchleucht unterm 7. dieses gnädigst rescribiret, daß ob zwaren Höchst Dieselbe fest gnädigst entschlossen gewesen, Dero eigenen in vorzüglicher Güthe ausgeprägten goldenen Müntz-Sorten in Dero gesambten Landen den vollgültigen Lauff bis zu erfolgendem allgemeinem Reichs-Schluß für beständig beyzubehalten, ... : [Heygelberg [!] den 14. Januarii 1737]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b08fb370-5e99-4f66-816e-b1ed5dcb3b6e/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme Ihre Churfürstl. Durchleucht unterm 7. dieses gnädigst rescribiret, daß ob zwaren Höchst Dieselbe fest gnädigst entschlossen gewesen, Dero eigenen in vorzüglicher Güthe ausgeprägten goldenen Müntz-Sorten in Dero gesambten Landen den vollgültigen Lauff bis zu erfolgendem allgemeinem Reichs-Schluß für beständig beyzubehalten, ... : [Heygelberg [!] den 14. Januarii 1737]
