Urkunden

Mainz, 1625.09.21. (Richter Hettisch). Eheabrede zwischen Konrad Windt, Benderhandwerks, von Weißkirchen im Rheingau im Amt Steinheim, und Katharina, nachgelassenen Tochter Andreas Kremers: Er bringt in die Ehe sein väterliches Erbteil (das die Mutter jedoch noch genießt). Für den Fall, da die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, 2/3 der Errungenschaft und 200 fl. aus seiner Nahrung; stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 200 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: 1) Für ihn: Wendel Offenstein und Anton Peußel; 2) für sie: Der Pleban von St. Ignaz Herr Tiburtius Plank, Michael Herzog, Schultheiß zu Weilbach, und Andreas Klebach.

Archivaliensignatur
U / 1625 September 21 (in 5 / 28)
Formalbeschreibung
In 5 / 28, fol. 57 r.

Kontext
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
Bestand
Urkundenbestand

Laufzeit
21.09.1625

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Provenienz
Stadtgericht Mainz
Letzte Aktualisierung
23.05.2025, 09:31 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 21.09.1625

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