Urkunde
Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er kürzlich Amt und Gericht Herolz, das von seinen verstorbenen Vorgängern zunäch...
- Archivaliensignatur
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1537
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 und 2 beschädigt, Siegel Nr. 3 fehlt)
- Bemerkungen
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Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Engelsche: Mittelalterliche Bezeichnung für den deutschen Witten sowie den englischen Sterling.
Tournosen: Nachprägung einer französischen Münze aus dem Jahr 1266 im Wert von zwölf Pfennigen.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum et actum Montags den tag Luce evangeliste und Christi unsers Heilandts gepurt ime funfzehenhundert und sechs und vierzigsten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er kürzlich Amt und Gericht Herolz, das von seinen verstorbenen Vorgängern zunächst an Frowin und Johann (Hansen) von Hutten und danach an die Witwe und Kinder des Lorenz von Hutten verpfändet worden ist, wieder eingelöst hat. Philipp von Rückingen, Dekan von Fulda und Propst von Neuenberg jenseits der Fulda, Kaspar Lang, Propst in Hoechst und Zella sowie Dekan in Neuenberg, und der Konvent von Neuenberg sind im Besitz einiger Rechte, ländlicher Gerichte (dingckwercks), Zinse, Zehnten und Gefälle im Amt und im Gericht Herolz. Abt Philipp, Propst Philipp, Dekan Kaspar und der Konvent von Neuenberg bekunden, dass sie sich mit Zustimmung von Dekan Philipp und dem Konvent von Fulda zum Nutzen des Klosters Fulda und der Propstei Neuenberg auf folgenden erblichen Tausch geeinigt haben: Abt Philipp tauscht die Kollatur der St. Katharinen-Vikarie in der Klause beim Frauenchor im Kloster [Fulda] mit allen zugehörigen Rechten, so dass der Propst von Neuenberg die Vikarie bei Vakanz an eine geeignete Person laut den Bestimmungen der Stiftung (fundation) übertragen darf, gegen die Güter des Klosters Fulda in Mittelkalbach im Amt und Gericht Neuhof (Neuenhofe). Zu den Gütern in Mittelkalbach gehören folgende Abgaben: Marx Heil und Johann (Hen) Kreß geben von einem Gut vier Böhmische [Groschen] und vier Pfennige Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot (schonbrot), zwei Viertel Roggen (korns), zwei Viertel Hafer, zwei Sommerhähne, zwei Fastnachtshühner, ein halbes Schock Eier und vier Käse; Marx gibt zusätzlich noch vom Gehege (hege) (an der Liden) zwölf Böhmische [Groschen] und vom Eisenacker sechs Böhmische [Groschen]; Heinrich Kreß gibt noch vom Gehege (an der Liden) 14 Böhmische [Groschen], zwei Maß Roggen, zwei Maß Hafer vom Kirchhof, zweieinhalb Maß Roggen und zweieinhalb Maß Hafer von der Bubenstube; Johann (Hans) Herbart gibt von einer Hufe vier Böhmische [Groschen], vier Pfennige Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Viertel Roggen, zwei Viertel Hafer, vier Sommerhähne, zwei Fastnachtshühner, ein halbes Schock Eier, vier Käse, vier Böhmische [Groschen] von einem Acker, acht Böhmische [Groschen] von einem Acker in Steinbach; Nikolaus (Claus) Steube gibt von einer Hufe vier Böhmische [Groschen], vier Pfennig Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Viertel Roggen, zwei Viertel Hafer, vier Sommerhähne, zwei Fastnachtshühner, ein halbes Schock Eier, vier Käse und vom Gehege an der Bornhecke acht Böhmische [Groschen], von einem Acker in (Rimbach) acht Böhmische [Groschen] und von einer Rodung am Eisenberg zwei Böhmische [Groschen]; Georg Kreß gibt von einer halben Hufe zwei Böhmische [Groschen], zwei Pfennig Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, ein Viertel Roggen, ein Viertel Hafer, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, 15 Eier, zwei Käse und vom Gehege an der Bornhecke sechs Böhmische [Groschen]; Johann (Hans) Donn [?] der Jüngere gibt von einem Gut 18 Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Maß Roggen, zwei Maß Hafer, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn und von einer Wiese in Eichenried einen halben Gulden; Johann (Hans) Heil der Wagner (Wener) gibt von einem Gut einen halben Gulden Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn und von einer Erbwiese am Eisenberg zwanzig Böhmische [Groschen]; Gewere [?] Heil gibt von einem Gut zehn Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn und einen Böhmischen [Groschen] von einem Garten; Konrad (Cuntz) Heil und sein Sohn Heinrich (Heintz) geben von einem Gut 18 Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn und von einer Rodung am (Notfortz) sechs Böhmische [Groschen]; Nikolaus (Niclas) Moller gibt 20 Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn und von einem Garten sechs Böhmische [Groschen]; Balthasar (Balzer) Donn gibt von einem Gut sechs Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn und von einem Garten vier Böhmische [Groschen]; Johann (Hen) von (Eln) gibt von einem Gut einen halben Gulden Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, und von einer Rodung vier Böhmische [Groschen]; Konrad (Cuntz) Steube gibt von einem Gut acht Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, vier Maß Roggen, vier Maß Hafer, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn und von einer Wiese in Steinbach acht Böhmische [Groschen]; Johann (Hans) Moller gibt von einem Gut zwölf Böhmische [Groschen], zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, vom (Seiffen) acht Böhmische [Groschen], vom Garten und von Äckern fünf Böhmische [Groschen]; Johann Maul (Maulhen) gibt von einem Gut einen Gulden Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn; Peter Soen [?] gibt von einem Gut 20 Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zweieinhalb Maß Roggen, zweieinhalb Maß Hafer, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn und vom Gehege (in der Liden) neun Böhmische [Groschen], von einer Rodung am Bruckener Weg elf Böhmische [Groschen]; Konrad Jung (Cuntz Jung) gibt von einem Gut 32 Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] von einem Garten, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn; Heinrich (Heintz) Moller gibt von einem Gut einen halben Gulden Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, von Heilmanns Wiesen 16 Böhmische [Groschen], von einem Acker auf der Eschenbach acht Böhmische [Groschen], vom Gehege acht Böhmische [Groschen], von einem Acker an der Trift fünf Maß Roggen und sieben Maß Hafer; Nikolaus (Claus) Rosenlecher gibt von einem Gut 14 Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, sechs Maß Roggen, sechs Maß Hafer, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, vom Gehege an der Eschenbach sieben Böhmische [Groschen]; Johann (Hen) Rosenlecher gibt 20 Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn; Konrad (Cuntz) Flach gibt 20 Böhmische [Groschen] Zins, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, von einer Wiese über der Homelswiese einen halben Gulden; dazu werden jährlich von der Kellerei des Klosters Fulda am Fest des heiligen Martin [November 11] acht Eimer guten Trinkweins, sieben Viertel und sieben Maß Weizen und fünfeinhalb Viertel Hafer geliefert. Abt [Philipp] übergibt Propst, Dekan und Konvent von Neuenberg alle Nutzungsrechte an den aufgeführten Einkünften; ausgenommen sind jedoch Erbhuldigung, Besuch des Gerichts, Folge, Steuer, Gebot und Verbot. Propst Philipp von Rückingen, Dekan Kaspar Lang und der Konvent von Neuenberg übergeben dem Abt die Kollatur der Pfarrkirche Herolz mit allen zugehörenden Rechten und Einkünften: den Freihof; das gesamte ländliche Gericht; den Weinzehnt am Giebelerberg sowie alle anderen ihnen zustehenden Weinzehnten im Amt und Gericht; die Lehnschaft am genannten Berg und im Amt und Gericht; ein Gut, von dem Kilian Reschhaber einen Gulden gibt; ein Gut, von dem Wendel Moller einen Gulden, sechs Maß Roggen, 13 Maß Hafer, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Heinrich (Heintz) Dagschlaffe einen halben Gulden, zwei Malter Weizen, zwei Malter Roggen, vier Malter Hafer, sechseinhalb Eier gibt; [ein Gut], von dem Gangolf (Gangloff) Eberther drei Malter Weizen, drei Malter Roggen, sieben Malter Hafer gibt; ein Gut, von dem Johann (Hans) Huttener einen Gulden, eine Tournose für ein Festbrot, zwei Maß Roggen, sechs Maß Hafer, beide in Schlüchterner Maß, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Dietrich (Ditterich) Hiltman eine Tournose, ein Viertel Hafer, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; [ein Gut], von dem Sebastian (Bastian) Henserlein fünf Engelsche, für jeden sechs Heller, zwei Maß Weizen, zwei Maß Hafer, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Johann (Hen) Rothe fünf Tournosen, vier Maß Weizen, ein Viertel Hafer, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Johann Hugs (Hugs Hen) fünf Tournosen, vier Malter Weizen, ein Viertel Hafer, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Nikolaus (Clas) Firlein acht Tournosen, ein Viertel Hafer, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Konrad (Cuntz) Linck und Johann Adam (Adams Hen) eine Tournose, ein Viertel Hafer, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier geben; ein Gut, von dem Apel Schedel eine Tournose, ein Viertel Hafer, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Heinrich (Heintz) Oberther zehn Tournosen, ein Viertel Hafer, alles Fuldaer Maß, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Nikolaus (Clas) Oberther einen Gulden, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Johann (Hans) Schmid sechs Heller, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; ein Gut, von dem Walter Linck 21 Heller, einen Sommerhahn, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; die Mühle, von der die Mollerin fünf Gulden, eine Tournose für ein Festbrot, zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, sechseinhalb Eier gibt; einen Acker, den Heinrich (Heintz) Eyrich von Schlüchtern zur Hälfte in eine Wiese umgewandelt hat, und zwölf Böhmische [Groschen] gibt. Propst, Dekan und Konvent von Neuenberg übergeben Abt und Kloster Fulda sämtliche Nutzungsrechte an den aufgeführten Einkünften. Abt Philipp verzichtet für sich und seine Nachfolger auf die Kollatur der St. Katharinen-Vikarie und die aufgeführten Güter in Mittelkalbach mit allen Nutzungsrechten und weist Propst, Dekan und Konvent von Neuenberg in deren Besitz ein. Er weist die genannten Personen in Mittelkalbach an, mit ihren Gütern künftig der Propstei Neuenberg zu dienen, ihre Abgaben in die Propstei zu liefern und dem ländlichen Gericht der Propstei zu folgen. Der Abt sagt zu, jährlich am Fest des heiligen Martin aus der Kellerei des Klosters Fulda die genannten acht Eimer guten Trinkweins, sieben Viertel und sieben Maß Weizen und fünfeinhalb Viertel Hafer ohne Verzug und Minderung zu liefern. Er versichert, dass die aufgeführten Güter in Mittelkalbach nicht verpfändet sind, und übergibt die Register der aufgeführten Güter. Propst, Dekan und Konvent von Neuenberg verzichten auf die Kollatur der Pfarrkirche Herolz und alle Nutzungsrechte an dem Freihof, dem ländlichen Gericht, dem Weinzehnt und den aufgeführten Gütern im Amt, Gericht und Dorf Herolz und weisen Abt und Kloster Fulda in den erblichen Besitz ein. Sie versichern, dass die aufgeführten Rechte und Besitzungen nicht verpfändet sind, und übergeben die Urkunden, Weistümer und Register der aufgeführten Güter. Beide Seiten haben zugestimmt, dass, wie es bei allen Lehngütern von Geistlichen oder Adeligen im Amt Neuhof üblich ist, bei einem Verkauf eines Lehnguts dem Lehnsherrn der zehnte Pfennig und der Landesherrschaft der dritte Pfennig zu zahlen ist. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Dekan Philipp von Rückingen und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Ankündigung des Geschäftssiegels. Siegelankündigung Philipps von Rückingen, Propst von Neuenberg [Propsteisiegel] sowie des Dekans Kaspar Lang und des Konvent von Neuenberg [Konventssiegel]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Philipp, Konvent Fulda, [Propst Philipp], Konvent Neuenberg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 1, Nr. 73
- Kontext
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1541-1550
- Bestand
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
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1546 Oktober 18
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1546 Oktober 18