Bestand

Amtsgericht Gammertingen (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Die Kreisgerichtskommission und ab 1879 die Amtsgerichte in Preußen waren in ihrer Zuständigkeit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Grundbuchämter für die in ihrem Bezirk gelegenen Grundstücke. Daneben oblag ihnen auch die Führung der Güter- und Höferollen. In Hohenzollern wurde durch das Gesetz vom 30. April 1851 mit Wirkung vom 1. Januar 1852 die in Preußen bestehende Justizorganisation eingeführt. Nach diesem Gesetz wurde in Gammertingen eine Kreisgerichtskommission eingerichtet, die durch die Königlichen Verordnungen vom 26. Juli 1878 und 5. Juli 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt wurde. Am 1. Oktober 1932 wurde das Amtsgericht Gammertingen aufgehoben. Seit dieser Zeit wird die dort verbliebene Grundbuchstelle als Außenstelle des Amtsgerichts Sigmaringen geführt.
Die Anlage der Grundakten der Kreisgerichtskommission Gammertingen geht auf das Jahr 1854 zurück. Die Grundakten wurden nicht wie die Grundbücher angelegt, die jede Parzelle mit einer Nummer und dem jeweiligen Besitzer vermerken, sondern sie wurden als eine Art Gegenbuch für jeden Besitzer mit sämtlichen im Grundbuch auf seinem Namen stehenden Liegenschaften und den jeweils darauf ruhenden Lasten angelegt. Auch die Anlage der Grundakten erfolgte daher für jede Gemeinde nach fortlaufenden Nummern, nach welchen die Akten in der Registratur gelegt wurden. Im Falle einer Vererbung des Besitzes ging die laufende Nummer auf den Erben über, wenn dieser vorher keinen Besitz auf seinem Namen hatte. Wurde ein Besitz durch Kauf oder Erbschaft auf mehrere Personen aufgeteilt, so wurde die seitherige Grundakte geschlossen. Wenn die Käufer oder Erben bereits Besitzer von Liegenschaften waren. Die einzelnen Parzellennummern mit kurzer Beschreibung und Messgehalt wurden in die Grundakte des neuen Besitzers übertragen. Der Verweis, in welche Grundakten (Nummer) die Parzelle übertragen wurde, steht in den "Bemerkungen", allerdings ohne Namensnennung des neuen Besitzers. Sie ist beim häufigeren Wechsel des Grundbesitzers für die Weiterforschung unentbehrlich.
Die nachstehend verzeichneten Grundakten wurden von der Außenstelle Gammertingen des Amtsgerichts Sigmaringen in den Accessionen 1969/26, 1969/28, 1969/29, 1969/31, 1969/38 und 1970/11 dem Staatsarchiv übergeben. Es handelt sich dabei um 45 lfd. Meter Akten, die im Ablieferungsverzeichnis weder vollständig aufgenommen noch gemeindeweise in fortlaufender Reihenfolge abgegeben wurden. Trotz wiederholten mündlichen und schriftlichen Mahnungen des Staatsarchivs wurden die Ablieferungsverzeichnisse, angeblich wegen Personal- und Raummangel, nicht besser. In der letzten Ablieferung sollten nur die Grundakten der Gemeinde Inneringen abgegeben werden. In Wirklichkeit kamen Grundakten von nahezu allen Gemeinden des früheren Amtsgerichtsbezirks nochmals zum Vorschein, sodass zu den im Staatsarchiv bereits gemeindeweise mit der fortlaufenden Grundaktennummer aufgenommenen Akten nun, um Doppelarbeit zu vermeiden, im Repertorium ein Nachtrag gemacht werden musste.
Mit dem vorliegenden Bestand, 4804 lfd. Nummern in 45 lfd.m., ist der Versuch unternommen worden, die Grundakten nicht nur für das Verwaltungsinteresse, sondern daneben auch für die hohenzollerische Orts- und Familiengeschichtsforschung zu erschließen.
Die Ordnung, Verzeichnung und Verpackung der Akten besorgte der Angestellte Abt im Jahr 1970; Reinschrift und Personenregister fertigte Frau Olschewski, das Ortsregister Fräulein Mazzi.
Sigmaringen, August 1973
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Erbehöferollen von Feldhausen 1933-1965, Gammertingen 1933-1958, Harthausen bei Feldhausen 1933-1963, Harthausen auf der Scher 1934-1935, Hermentingen 1933-1963, Hettingen 1933-1965, Inneringen 1934-1969, Kettenacker 1934-1965, Steinhilben 1933-1964, Trochelfingen 1934-1960
Die Grundakten von Feldhausen 1854-1970, Gammertingen 1854-1969, Harthausen bei Feldhausen 1854-1968, Harthausen auf der Scher 1854-1969, Hermentingen 1854-1967, Hettingen 1854-1968, Inneringen 1854-1969, Kettenacker 1855-1969, Neufra 1854-1970, Steinhilben 1855-1968, Trochelfingen 1854-1969 wurden im Dezember 2017 an das Grundbuchzentralarchiv abgegeben

Bestandssignatur
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 414/1 T 1-2

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Preußischer Regierungsbezirk der Hohenzollerischen Lande >> Gerichte und Staatsanwaltschaften >> Amtsgericht Gammertingen

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 08:37 MESZ

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