Akten

Querulationis Auseinandersetzung um Fälligkeit einer Rückbürgschaft

Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Landrat von Mecklenburg auf Zibühl (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Fallbeschreibung: Kl. hat sich zu Beginn des Jahres 1782 von Bekl. und anderen landgesessenen mecklenburgischen Adligen eine Kreditbürgschaft über 500 Rtlr zusagen lassen. Nachdem ihm der Kredit durch Bremer Kaufleute vorfristig aufgesagt wurde, weigern sich die Bürgen für den Kredit einzustehen und haben ihn vor dem Rat zur Rückzahlung des bei den Bremern geborgten Geldes verklagt. Der Rat hat Kl. zur Zahlung verurteilt, Kl. will dagegen eine Querel einreichen, hofft aber, sich mit dem Bekl. außergerichtlich verständigen zu können und bittet, für den Fall des Mißlingens dieser Verständigung, um Fristverlängerung beim Einreichen der Appellation. Das Tribunal gesteht ihm diese am 29.06.1784 zu, weiteres erhellt nicht.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 17.05.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 25.05.1784

Archivaliensignatur
(1) 1564
Alt-/Vorsignatur
Wismar J 51 (W J n. 51)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1784) 26.06.1784-29.06.1784

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1784) 26.06.1784-29.06.1784

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