Archivale

Forderungen aus Kapitalschulden, Besitzstreitigkeiten

Enthält: Für seinen Schwager Johann Adam Moritz von Heiden gen. Hungeringhkausen fordert Peter von Lyßkirchen vor Gericht rund 250 Rtlr (244 Rtlr 27 Albus) von Heinrich Kurffgen und seiner Ehefrau Elsgen Voiß zurück. Die Kapitalschuld stammt aus dem Verkauf einer Erbrente von 6 Rtlr und einem Stück ("Orth") Land für 125 Rtlr Hauptsumme, den die Beklagten am 15.3.1664 mit Johann Conrad von Lyßkirchen, Propst von St. Kunibert in Köln und Archidiakon in Deutz, getätigt hatten. Selbst nachdem am 9.5.1680 mit der gerichtlichen Taxation und Übernahme der damals eingesetzten Unterpfänder ein Teil der Summe abgetragen war, blieben noch immer rund 100 Rtlr übrig. Der Kläger verlangt nun, für diesen Betrag auch das elterliche Erbe (Kindteil) des Heinrich Kurffgen in Mödrath heranzuziehen und zu taxieren. Im Verlauf sind vom 17.11.1679 bis zum 9.4.1680 außerdem 41 Rtlr 3 Albus an Gerichtskosten aufgelaufen, die ebenfalls bezahlt werden müssen. Die Inbesitznahme der Unterpfänder verläuft indes nicht problemlos. Manche Grundstücke und Rechte hatten offensichtlich inzwischen den Besitzer gewechselt. Die neuen Grundeigentümer wehrten sich nun gegen die Abgabe, so z. B. Anton Bleßen und Heinrich Wirth (12./26.3.1680). Bleßen gibt an, dass die 2 Gewalt Holz und ein Morgen Land, die Propst Lyßkirchen kraft eines gerichtlichen Scheins jetzt als Unterpfand fordert, ihm vor 13 oder 14 Jahren von Bernard Schmitts versetzt worden waren. Den Acker, von dem der Pastor zu Kerpen jährlich einen Sümmer Roggen erhielt, hatte er ruhig und ungestört besessen, bis Schmitts Schwager Heinrich Wisser aus Sindorf ihn als Erbteil beanspruchte. Daraufhin hatte er ihm das Grundstück wohl oder übel abgekauft. Es sei daher nun ein "bonum alienum", das nicht von einem Dritten in Pfand genommen werden dürfe. Das Gericht soll den Gläubiger (Lyßkirchen bzw. von Heiden) besser auf seine anderen Unterpfänder "hinverweisen" und ihn selbst "in ruhiger possession" belassen. Dabei bleibt er auch im Verlauf des Prozesses. Lyskirchen beharrt aber offensichtlich darauf, dass Bleßen das Land zu unrecht ("malae fidei possessio") besitze. Dieser ist schließlich sogar bereit ist, um von diesem Vorwurf absolviert zu werden, den Morgen noch einmal zu kaufen. Offenbar obsiegten die Kläger schließlich, ohne jedoch das ihnen zugesprochene Unterpfand wirklich in Besitz nehmen zu können, wie sich bei der Fortsetzung des Streits 1694 zeigt, siehe Nr. 796.

Archivaliensignatur
GerKer, 679
Umfang
Schriftstücke: 9

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Forderungen
Gerichtskostenrechnung
Nebenklage
Obligation
Indexbegriff Person
Bleßen, Anton
Hamecher - Michael, Schöffe 1664
Hansonis - Caspar Friedrich, Schultheiß
Heiden gen. Hungerkausen, Johann Adam Moritz von
Jaixen - Michael, Schöffe 1664
Kurffgen - Heinrich
Lyßkirchen, von - Peter
Lyßkirchen, von - Johann Conrad, Propst von St. Kunibert in Köln und Archidiakon in Deutz
Mausbach - Johann, Schöffe 1664
Schmitts - Bernard
Voiß - Elsgen, Ehefrau von Heinrich Kurffgen
Wirtz - Heinrich
Wirtz - Arnold, Schöffe 1664
Wisser, Henrich, aus Sindorf
Indexbegriff Ort
Kerpen - Pastor
Sindorf

Laufzeit
1679 - 1680

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 16:21 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Stadtarchiv Kerpen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1679 - 1680

Ähnliche Objekte (12)