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Theil 2: Observations-Puncten. Welche von Ihro Hochgräflichen Excellence Herrn Ludwig Andreä des H. Röm. Reichs Grafen von Khevenhüller, Der Röm. Kayserl. und Königl. Cathol. Majestät Cammerern ... bey deme Ihme ... anvertrauten Dragoner-Regiment vorgeschrieben, worinnen Im Ersten Theil ... gezeiget wird, was ein jeder von Dragoner, an Caracter-mässig, vermög Kayserl. Kriegs-Articuln, und Kriegs-Gebräuchen, nach Schuldigkeit und Gehorsam zu verrichten habe. Dann im Zweyten Theil 1. von Subordination, Gehorsam und Respect. 2. Von Conduite der Herren Officier. 3. Regiments-Privilegien. ... gehandelt wird. Nicht weniger Das Exercitium zu Pferd und zu Fuß, sowohl über ein gantzes Regiment, als auch über eine Compagnie, oder kleinen Troupp ins besondere ...

Theil  Observations-Puncten. Welche von Ihro Hochgräflichen Excellence Herrn Ludwig Andreä des H. Röm. Reichs Grafen von Khevenhüller, Der Röm. Kayserl. und Königl. Cathol. Majestät Cammerern ... bey deme Ihme ... anvertrauten Dragoner-Regiment vorgeschrieben, worinnen Im Ersten Theil ... gezeiget wird, was ein jeder von Dragoner, an Caracter-mässig, vermög Kayserl. Kriegs-Articuln, und Kriegs-Gebräuchen, nach Schuldigkeit und Gehorsam zu verrichten habe. Dann im Zweyten Theil 1. von Subordination, Gehorsam und Respect. 2. Von Conduite der Herren Officier. 3. Regiments-Privilegien. ... gehandelt wird. Nicht weniger Das Exercitium zu Pferd und zu Fuß, sowohl über ein gantzes Regiment, als auch über eine Compagnie, oder kleinen Troupp ins besondere ...

Theil Observations-Puncten. Welche von Ihro Hochgräflichen Excellence Herrn Ludwig Andreä des H. Röm. Reichs Grafen von Khevenhüller, Der Röm. Kayserl. und Königl. Cathol. Majestät Cammerern ... bey deme Ihme ... anvertrauten Dragoner-Regiment vorgeschrieben, worinnen Im Ersten Theil ... gezeiget wird, was ein jeder von Dragoner, an Caracter-mässig, vermög Kayserl. Kriegs-Articuln, und Kriegs-Gebräuchen, nach Schuldigkeit und Gehorsam zu verrichten habe. Dann im Zweyten Theil 1. von Subordination, Gehorsam und Respect. 2. Von Conduite der Herren Officier. 3. Regiments-Privilegien. ... gehandelt wird. Nicht weniger Das Exercitium zu Pferd und zu Fuß, sowohl über ein gantzes Regiment, als auch über eine Compagnie, oder kleinen Troupp ins besondere ... | Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0 Universell

Ausgabe
Zweyte Auflage
Sprache
Deutsch
Umfang
[4] Bl., 140 S., [10] Bl. ; 4°
VD 18
90565711
Standort
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- AB 58702 (2)

Erschienen in
Observations-Puncten. Welche von Ihro Hochgräflichen Excellence Herrn Ludwig Andreä des H. Röm. Reichs Grafen von Khevenhüller, Der Röm. Kayserl. und Königl. Cathol. Majestät Cammerern ... bey deme Ihme ... anvertrauten Dragoner-Regiment vorgeschrieben, worinnen Im Ersten Theil ... gezeiget wird, was ein jeder von Dragoner, an Caracter-mässig, vermög Kayserl. Kriegs-Articuln, und Kriegs-Gebräuchen, nach Schuldigkeit und Gehorsam zu verrichten habe. Dann im Zweyten Theil 1. von Subordination, Gehorsam und Respect. 2. Von Conduite der Herren Officier. 3. Regiments-Privilegien. ... gehandelt wird. Nicht weniger Das Exercitium zu Pferd und zu Fuß, sowohl über ein gantzes Regiment, als auch über eine Compagnie, oder kleinen Troupp ins besondere ...

Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
Wienn : Krauß , 1738

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
DOI
doi:10.25673/82974
URN
urn:nbn:de:gbv:3:1-754466
Letzte Aktualisierung
20.09.2024, 13:35 MESZ

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Objekttyp

  • Band

Beteiligte

Entstanden

  • Wienn : Krauß , 1738

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