Urkunde
Der Pfarr-Rektor Berthold und Johannes Herter, Patron der Pfarrkirche zu Dusslingen (Tusslingen), bekennen, dass sie dem Kloster Bebenhausen den Ersatz der Kosten und Früchte erlassen wollen.
- Reference number
-
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 498
- Dimensions
-
11,1 x 21,1 (Höhe x Breite)
- Language of the material
-
Lateinisch
- Further information
-
Ausstellungsort: Dusslingen (Tusslingen)
Aussteller: Berthold; Pfarr-Rektor; Herter, Johannes; Patron der Pfarrkirche zu Dusslingen (Tusslingen)
Siegler: Berthold; Pfarr-Rektor; Herter, Johannes; Patron der Pfarrkirche zu Dusslingen (Tusslingen)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend, Siegelreliefs ziemlich schwach
- Context
-
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Dusslingen
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen
- Date of creation
-
1362 Juni 15 (XVII. kalendis Julii indictione XV.)
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
21.11.2025, 3:25 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1362 Juni 15 (XVII. kalendis Julii indictione XV.)
Other Objects (12)
Graf Rudolf von Sulz zu Rottweil bestätigt, dass vor ihm Frau Agnes, des verstorbenen Dietrich Herter von Dusslingen (Tusslingen) Tochter und Bertholds vom Stein von Klingenstein eheliche Wirtin, all ihr väterliches Erbe ihrem Vetter Johann Herter von Dusslingen (Tusslingen) gegen eine Abfindungssumme von 1.500 Pfund Heller übergeben und überlassen hat sowie auf alle ihre Ansprüche davon verzichtet, wogegen sie sich ihr noch zu hoffendes mütterliches Erbe vorbehalten.
Schultheiß und Gericht zu Tübingen (Tüwingen) entscheiden im Auftrag des Vogts Heinrich von Gültlingen (Giltlingen) mehrere Streitigkeiten zwischen Abt Heinrich von Hailfingen (Haulffingen) und dem Konvent von Bebenhausen einersteits und Georg Herter von Dusslingen (Tusslingen) andererseits, nämlich: 1. wegen des von Herter noch nicht völlig bezahlten Kaufpreises für einen Anteil des Klosters am Zehnten zu Dusslingen (Tusslingen) 2. wegen einiger von Herter an den Abt verkaufter Leibeigener 3. wegen des 7 Jahre rückständigen Zinses von einem Heuzehnten, welchen der Abt an Herter verpachtet und 4. wegen einer Schuldforderung von 45 Gulden an Herter.