Urkunde
Graf Rudolf von Sulz zu Rottweil bestätigt, dass vor ihm Frau Agnes, des verstorbenen Dietrich Herter von Dusslingen (Tusslingen) Tochter und Bertholds vom Stein von Klingenstein eheliche Wirtin, all ihr väterliches Erbe ihrem Vetter Johann Herter von Dusslingen (Tusslingen) gegen eine Abfindungssumme von 1.500 Pfund Heller übergeben und überlassen hat sowie auf alle ihre Ansprüche davon verzichtet, wogegen sie sich ihr noch zu hoffendes mütterliches Erbe vorbehalten.
- Reference number
-
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 1552
- Dimensions
-
20,9 x 49,0 (Höhe x Breite)
- Language of the material
-
Deutsch
- Further information
-
Ausstellungsort: Rottweil (Rotwil)
Aussteller: Sulz, Rudolf von; Graf
Siegler: Sulz, Rudolf von; Graf; Herter, Agnes; Stein vom Klingenstein, Berthold; Geroldseck, Walter; Vogt zu Sulz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 Siegel anhängend
Vermerke: Auf dem Rücken der Urkunde steht "Ofterdingen", ohne Zweifel, weil das Vermögen zum Teil dort lag. Pressel aus gebrauchtem, beschriftetem Pergament
- Context
-
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Ofterdingen
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen
- Date of creation
-
1371 September 11 (an dem nehsten Dunrßtag nach unser frowen tag ze herbst)
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
21.11.2025, 3:23 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1371 September 11 (an dem nehsten Dunrßtag nach unser frowen tag ze herbst)
Other Objects (12)
Schultheiß und Gericht zu Tübingen (Tüwingen) entscheiden im Auftrag des Vogts Heinrich von Gültlingen (Giltlingen) mehrere Streitigkeiten zwischen Abt Heinrich von Hailfingen (Haulffingen) und dem Konvent von Bebenhausen einersteits und Georg Herter von Dusslingen (Tusslingen) andererseits, nämlich: 1. wegen des von Herter noch nicht völlig bezahlten Kaufpreises für einen Anteil des Klosters am Zehnten zu Dusslingen (Tusslingen) 2. wegen einiger von Herter an den Abt verkaufter Leibeigener 3. wegen des 7 Jahre rückständigen Zinses von einem Heuzehnten, welchen der Abt an Herter verpachtet und 4. wegen einer Schuldforderung von 45 Gulden an Herter.