Baudenkmal

Alter christlicher Friedhof mit Begräbnisstätte der Grafen von Solms-Rödelheim und Assenheim; Niddatal, Wirtsgasse

Vermutlich zu Beginn der Neuzeit wurde ein erster christlicher Friedhof außerhalb der Assenheimer Ortsummauerung angelegt. Die erste schriftliche Erwähnung des Friedhofs vor dem Südabschnitt der Assenheimer Stadtmauer soll aus dem Jahre 1571 stammen. Freistehend und eingebunden in die Umfassungsmauer befinden sich auf ihm noch eine Vielzahl historischer Grabmäler. Aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen sind sie als „Sachteile" unter Denkmalschutz zu stellen, während die inzwischen aufgelassene Friedhofsfläche Teil der Assenheimer Gesamtanlage ist (Ensemble-Denkmalschutz). Die noch einmal eigens abgegrenzte Begräbnisstätte der Grafen von Solms-Rödelheim und Assenheim ist dagegen als „Sachgesamtheit" anzusprechen. Im Unterschied zum übrigen Friedhof wird sie noch belegt.

Christlicher Friedhof, barocke Grabmäler | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Wirtsgasse, Niddatal (Assenheim), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

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Objekttyp

  • Baudenkmal

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