Bestand
A Rep. 346-20 Anerbengericht Neukölln (Bestand)
Vorwort: A Rep. 346-20 Anerbengericht Neukölln
Im Rahmen der Agrarpolitik des Nationalsozialismus wurde am 29. September 1933 das Reichserbhofgesetz erlassen. Es sah die Vererbung eines Hofes nur an einen Erben vor, der Erbhof galt als unveräusserlich. Bei jedem Amtsgericht sollte für dessen Bezirk ab 1. Oktober 1933 ein Anerbengericht eingerichtet werden. Ihm oblag die Eintragung der so genannten Erbhofbauern in Erbhöferollen und die Entscheidung in Streitfällen. Das Anerbengericht bestand aus dem Vorsitzenden und zwei vom Landesbauernführer ernannten Beisitzern.
Innerhalb der Stadt Berlin folgte die Einteilung der Anerbengerichte den Amtsgerichtsbezirken. Einzig für die Bezirke Mitte, Charlottenburg, Schöneberg und Tempelhof wurde beim Amtsgericht Tempelhof ein gemeinsames Anerbengericht eingerichtet.
Die im Bestand überlieferten Erbhöferollen gelangten 1952 in das Brandenburgische Landeshauptarchiv und von dort 2001 an das Landesarchiv Berlin.
Enthält:
Erbhöferollen von Groß-Ziethen, Waßmannsdorf und Schönefeld.
Nicht erschlossen: 0.15 [lfm]
Laufzeit:
1935
Benutzung:
Benutzungsbeschränkung
Verweise:
-> BA R 46 Reichserbhofgericht
-> BLHA Pr.Br.Rep. 5 G Anerbengerichte
Literatur:
-> Wagemann, Gustav und Hopp, Karl: Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 nebst Durchführungsverordnung, Berlin 1933.
- Bestandssignatur
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A Rep. 346-20
- Kontext
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 5 Justizverwaltung >> A 5.1 Gerichte und Staatsanwaltschaften >> A Rep. 346 Amtsgericht Neukölln
- Verwandte Bestände und Literatur
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Verwandte Verzeichnungseinheiten: BA R 46 Reichserbhofgericht
BLHA Pr.Br.Rep. 5 G Anerbengerichte
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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28.02.2025, 14:13 MEZ
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Objekttyp
- Bestand