Russland und der Europarat

Abstract: Russland weist erhebliche Defizite in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und bei der Wahrung der Menschenrechte auf. Dabei ist es durch seine Mitgliedschaft im Europarat konkrete, rechtlich bindende Verpflichtungen eingegangen, zum Beispiel durch die Europäische Menschenrechtskonvention, die Moskau bereits 1998 ratifiziert hat. Das offizielle Russland betrachtet den Europarat allerdings selten als eine Organisation, von der es beim Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen Unterstützung erhalten könnte. Die Parlamentarische Versammlung (PV) wird zumindest von Teilen der russischen Delegation primär als Möglichkeit angesehen, sich zu profilieren, nicht nur innerhalb des Europarats, sondern auch gegenüber der Führung in Moskau und der eigenen Gesellschaft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützt sich stärker auf rechtliche Verfahren als die PV und eignet sich dadurch weniger als Profilierungsplattform. Deshalb ist insbesondere der EGMR

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource, 23 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet

Erschienen in
SWP-Studie ; Bd. 10/2013

Klassifikation
Politik
Schlagwort
Europarat
Russland

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Berlin
(wann)
2013
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Stiftung Wissenschaft und Politik -SWP- Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-361342
Rechteinformation
Open Access unbekannt; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
25.03.2025, 13:49 MEZ

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Beteiligte

  • Stewart, Susan
  • Stiftung Wissenschaft und Politik -SWP- Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit

Entstanden

  • 2013

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