Russland und der Europarat
Abstract: Russland weist erhebliche Defizite in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und bei der Wahrung der Menschenrechte auf. Dabei ist es durch seine Mitgliedschaft im Europarat konkrete, rechtlich bindende Verpflichtungen eingegangen, zum Beispiel durch die Europäische Menschenrechtskonvention, die Moskau bereits 1998 ratifiziert hat. Das offizielle Russland betrachtet den Europarat allerdings selten als eine Organisation, von der es beim Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen Unterstützung erhalten könnte. Die Parlamentarische Versammlung (PV) wird zumindest von Teilen der russischen Delegation primär als Möglichkeit angesehen, sich zu profilieren, nicht nur innerhalb des Europarats, sondern auch gegenüber der Führung in Moskau und der eigenen Gesellschaft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützt sich stärker auf rechtliche Verfahren als die PV und eignet sich dadurch weniger als Profilierungsplattform. Deshalb ist insbesondere der EGMR
- Standort
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
-
Online-Ressource, 23 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Veröffentlichungsversion
begutachtet
- Erschienen in
-
SWP-Studie ; Bd. 10/2013
- Klassifikation
-
Politik
- Schlagwort
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Berlin
- (wann)
-
2013
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Stiftung Wissenschaft und Politik -SWP- Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit
- URN
-
urn:nbn:de:0168-ssoar-361342
- Rechteinformation
-
Open Access unbekannt; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
25.03.2025, 13:49 MEZ
Datenpartner
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Stewart, Susan
- Stiftung Wissenschaft und Politik -SWP- Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit
Entstanden
- 2013