Urkunden

Johan Boick, Schultheiß, Erndken Halffmans, Johan

Regest: Johan Boick, Schultheiß, Erndken Halffmans, Johan Diemers und die anderen gemeinlichen Scheffen zu Krefeld bekunden, daß vor ihnen erschienen sind Heyntghen Wolters und dessen Frau Kathryne. Sie brachten vor, daß vorlängst Zwietracht, Gerichtshändel und mehrere Urteile gewesen sind zwischen + Henken Wilhelms, seiner Frau Druytgen und deren beider Kinder Elbert, Agatha, Kathryna, des Hentghen Wolters Ehefrau. Im Laufe dieser Gebrechen wurde dem ehrbaren Herrn Konrad Wilhelms, Priester, die Hälfte des Wilhelmhofes im Landes von Kempen und Kirchspiel Hüls mit In- und Zubehör dingpflichtig und rechtlich zugewiesen. Da jedoch viele versessene Pachten und gerichtliche Kosten dem Herrn Konrad blieben, entstanden durch Bann, Interdikt und Eingreifen des weltlichen Armes, setzte das Gericht von Kempen aufgrund päpstlicher Mandate Herrn Konrad in Besitz des ganzen Hofes und Gutes mit dessen Zubehör. Da die Mutter Druytgen und die Schwiegerfrau, die Brüder und Schwestern (Konrads) die durch die ergangenen Urteile entstandenen Kosten nicht zu zahlen vermochten, haben sie Herrn Konrad um Gottes Willen gebeten, den ganzen Hof erblich zu übernehmen, und darauf mit Halm und Mund Verzicht geleistet laut eigenen Instrumentes. Nachdem Heyntgen und Kathryne Wolters auf Wilhelmshof verzichteten, setzen sie zur Garantie gegen weitere Schäden als Bürgschaft und Unterpfand ihren Woltershof an den Eynraide mit 3 Morgen Artland Erbe, einen Pesch und 2 Morgen Leibgewinns nebst allem beweglichen Gut, woran sich Herr Wilhelm im Falle weiteren heimlich oder offenbar von der Gegenpartei zugefügten Schadens halten kann. Nach Kundgabe dieses Sachverhaltes vor Scholtis und Scheffen bitten die Eheleute Wolters die Scheffen von Krefeld, ihr gemeines Schöffenamtssiegel zum Zeugnis der Wahrheit aller Punkte an den Brief zu hängen, was die Scheffen tun. Schultheiß Johan Boick gebraucht in dieser Sache ihr Siegel mit.

Archivaliensignatur
U 8
Formalbeschreibung
Aus. Pgt. mit undeutlich geprägten Siegel

Kontext
Neersdommer Mühle >> Urkunden der Familie Kaufmanns in Hüls
Bestand
A III 32 Neersdommer Mühle

Laufzeit
1513 Februar 6

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:21 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Kreisarchiv Viersen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde (vormodern)

Entstanden

  • 1513 Februar 6

Ähnliche Objekte (12)