Rechtsschutz im Staatsschutz? Das Menschenrecht auf wirksame Beschwerde in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung

Abstract: Das Menschenrecht auf wirksame Beschwerde gilt auch in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Jeder Mensch hat das Recht auf wirksame Beschwerde, um sich gegen mutmaßliche Verletzungen seiner Menschenrechte zu wehren, auch in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Im diesem Feld dominiert Geheimhaltung und für Betroffene ist es schwer bis unmöglich, Kenntnis über Eingriffe in ihre Rechte zu erhalten. Das Policy Paper gibt einen kurzen Abriss über die grund- und menschenrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands. Anschließend werden rechtliche und praktische Probleme dargestellt, die sich bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen in Deutschland stellen. Abschließend werden die aufgezeigten Defizite erörtert und Empfehlungen zur Stärkung des individuellen Rechtsschutzes und der Kontrolle von Sicherheitsbehörden formuliert

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
ISBN
9783945139738
Umfang
Online-Ressource, 24 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet

Erschienen in
Policy Paper / Deutsches Institut für Menschenrechte ; Bd. 33

Klassifikation
Recht
Schlagwort
Staatsschutz
Rechtsschutz
Beschwerde
Terrorismus
Radikalismus
Menschenrecht

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Berlin
(wann)
2015
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Deutsches Institut für Menschenrechte

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-457301
Rechteinformation
Open Access unbekannt; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
15.08.2025, 07:28 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 2015

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