Bestand

Kreisgerichtshof/Landgericht Heilbronn: Zivilkammer (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Der Kreisgerichtshof Heilbronn wurde 1869 errichtet.



Vorbemerkung: Nach der ständig in Bewegung befindlichen Umbildungsphase der württembergischen Verwaltungsorganisation in den Jahren 1802 bis 1818 kam auch die Entwicklung des Gerichtswesens durch die Schaffung von vier Kreisgerichtshöfen in Esslingen, Tübingen, Ellwangen und Ulm als mittlere Gerichtsinstanzen für die vier neu gebildeten Kreise vorerst zur Ruhe (Verordnung vom 9. Okt. 1818). Diese Kreisgerichtshöfe umfaßten je einen Kriminal-, Zivil- und Pupillensenat, seit 1822 auch je einen ehegerichtlichen Senat. Nachdem im Zuge der Strafprozeßordnung vom 22. Juni 1843 bei allen Kreisgerichtshöfen Staatsanwälte eingesetzt und 1849 für alle Kreise je zwei Schwurgerichtshöfe eingeführt worden waren, wurde durch die Einrichtung vier neuer Kreisgerichtshöfe im Jahre 1868 ein folgerichtiger Schritt zur Vereinheitlichung getan: Jeder württembergische Kreis verfügte nunmehr über zwei Kreisgerichtshöfe, deren Sprengel mit jeweils zwei Schwurgerichtsbezirken identisch waren. Es ist dies die Geburtsstunde des Kreisgerichtshofes Heilbronn, der nunmehr einen Teil der Aufgaben des bisher in Esslingen, jetzt nach Stuttgart verlegten Kreisgerichtshofes für den Neckarkreis übernahm. Er wurde also in seinem neugeschaffenen Sprengel, dem nördlichen Teile des Neckarkreises, Nachfolgebehörde des Kreisgerichtshofes Esslingen und schließlich 1879 - nach der Eingliederung Württembergs ins Deutsche Reich - Landgericht Heilbronn. Die hier nur überlieferten drei Einzelfälle, von denen der erste genaugenommen gar nicht vor dem Kreisgerichtshof Heilbronn verhandelt, sondern über das Obertribunal Stuttgart entschieden wurde, dürften innerbehördlicher Kassation oder (in diesem Falle) der Vernichtung im Kriege nur deshalb entgangen sein, weil vermutlich die Akten des ersten Falles an das Oberamtsgericht Weinsberg weiterliefen, die der beiden anderen Fälle an zentrale Hof- und Militärbehörden, von denen sie dann mit anderen Abgaben in die Obhut der Archivverwaltung gelangten. In größerem Umfange haben sich von den Aktenbeständen des Kreisgerichtshofes/Landgerichts Heilbronn nur Akten der Exemte erhalten, und dies auch nur, weil ein großer Teil derselben an die Oberamtsgerichte (vor allem Vaihingen/Enz und Marbach) zurücklief. Die Neubearbeitung der im Jahre 1949 von Lenth provisorisch verzeichneten Akten erfolgte durch Dr. Gerhard Taddey, während der Unterzeichnete die Endredaktion besorgte. Die EDV-gestützte Reinschrift fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand umfaßt 3 Büschel (= 0,1 lfd. m). Ludwigsburg, im April 1997 (Norbert Stein)

Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Bd. 1, Stuttgart, §§ 166ff.

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 317
Extent
3 Büschel (0,1 lfd. m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium >> Gerichte im Neckarkreis

Date of creation of holding
1866-1909

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Rights
Last update
18.04.2024, 10:40 AM CEST

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1866-1909

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