Bestand

Grundherrschaft Langenau (Bestand)

Geschichte: Für Langenau, südwestlich von Freiberg gelegen, wurde erstmals 1445 ein Herrensitz erwähnt. Der Ort gehörte 1551 anteilig zu den Rittergütern Linda, Gränitz und Dorfchemnitz. Das Rittergut Langenau ist ab 1696 nachweisbar. Die Herrschaft übte Erbgerichtsbarkeit aus. Im 18. und 19. Jahrhundert war der Ort in Nieder- und Oberlangenau geteilt, wurde aber 1905 wieder zu einer Landgemeinde vereinigt. Für das Jahr 1748 sind daher die Rittergüter Nieder- und Oberlangenau genannt.

Nachweislich zählte Langenau 1445 zur Pflege Freiberg und ab 1590 zum Amt Freiberg. Seit 1856 unterstanden die Ortschaften dem Gerichtsamt Brand und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Freiberg.

Im 14. Jahrhundert gehörte das Dorf Langenau zum Besitz des Heinrich von Berbigsdorf. Um 1429 besaß es Jost von Güntherode. Hans von Rylke gehörte Langenau 1524. Ab 1539 bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts besaß die Familie Griebe das Gut Niederlangenau. Im Anschluss gelangte es an Carl Alexander Rudolph. Das Rittergut Oberlangenau war einige Zeit im Besitz der Familie von Tettau und ging dann ebenfalls in den Besitz von Carl Alexander Rudolph über. Um 1860 war ein Herr Brand Besitzer von Langenau.

Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.

Inhalt: Mandatensammlung.- Schuldverschreibungen.- Dienste, Zinsen und Abgaben.- Wassersachen.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10342
Umfang
0,40 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 06. Herrschaften >> 06.02 Sonstige Herrschaften

Bestandslaufzeit
1766 - 1846

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1766 - 1846

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