Bestand
Kameralamt Langenau (Bestand)
Vorwort: Der Bestand enthält
einzelne versprengte Archvialien des Kameralamts Langenau (C
9).
Die Kameralämter waren im Königreich Württemberg die
unterste Ebene der Finanzverwaltung. Sie erhoben die direkten und
indirekten Steuern und verwalteten das staatliche Vermögen
einschließlich der Liegenschaften. Die württembergische
Steuerverwaltung ging zum 01.10.1919 auf das Deutsche Reich über.
Von diesem Zeitpunkt an erhielten die Kameralämter den Status von
Finanzämtern im Sinne des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung,
behielten zunächst aber noch ihren alten Namen bei. Zum 1.4.1920
gingen dann die Geschäfte der Landessteuerbehörden endgültig auf die
Reichsfinanzverwaltung über, und die Kameralämter wurden in
Finanzämter umbenannt. Die Ausgliederung der württembergischen
Liegenschaftsverwaltung aus den Finanzämtern erfolgte erst im Jahr
1922 durch die Errichtung von Staatsrentämtern (seit 1957:
Staatliche Liegenschaftsämter). Seit dem Zusammenbruch des Jahres
1945 sind die Finanzämter, wie schon früher die Staatsrentämter,
wieder reine Landesbehörden.
Eine Reihe von
Kameralämtern wurde schon in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts
aufgelöst und mit den Bezirken anderer Kameralämter vereinigt. Dazu
gehört auch das Kameralamt Langenau, das am 1.7.1839 aufgehoben und
mit dem Kameralamt Ulm vereinigt wurde.
Verweis:
Vergleiche ergänzend die Überlieferung im
Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 24 und F 1/24
- Bestandssignatur
-
C 9
- Kontext
-
>> Nichtkommunale Behördenarchive
- Bestandslaufzeit
-
1805/1838
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 12:43 MESZ
Datenpartner
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1805/1838