Bestand

Kameralamt Langenau (Bestand)

Vorwort: Der Bestand enthält einzelne versprengte Archvialien des Kameralamts Langenau (C 9).
Die Kameralämter waren im Königreich Württemberg die unterste Ebene der Finanzverwaltung. Sie erhoben die direkten und indirekten Steuern und verwalteten das staatliche Vermögen einschließlich der Liegenschaften. Die württembergische Steuerverwaltung ging zum 01.10.1919 auf das Deutsche Reich über. Von diesem Zeitpunkt an erhielten die Kameralämter den Status von Finanzämtern im Sinne des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung, behielten zunächst aber noch ihren alten Namen bei. Zum 1.4.1920 gingen dann die Geschäfte der Landessteuerbehörden endgültig auf die Reichsfinanzverwaltung über, und die Kameralämter wurden in Finanzämter umbenannt. Die Ausgliederung der württembergischen Liegenschaftsverwaltung aus den Finanzämtern erfolgte erst im Jahr 1922 durch die Errichtung von Staatsrentämtern (seit 1957: Staatliche Liegenschaftsämter). Seit dem Zusammenbruch des Jahres 1945 sind die Finanzämter, wie schon früher die Staatsrentämter, wieder reine Landesbehörden.

Eine Reihe von Kameralämtern wurde schon in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgelöst und mit den Bezirken anderer Kameralämter vereinigt. Dazu gehört auch das Kameralamt Langenau, das am 1.7.1839 aufgehoben und mit dem Kameralamt Ulm vereinigt wurde.

Verweis:
Vergleiche ergänzend die Überlieferung im Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 24 und F 1/24

Bestandssignatur
C 9

Kontext
>> Nichtkommunale Behördenarchive

Bestandslaufzeit
1805/1838

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 12:43 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1805/1838

Ähnliche Objekte (12)