Tektonik

Bis 1922 bestehende Kameralämter

Überlieferungsgeschichte
1806 bis 1808 wurden die Kameralämter für die Verwaltung der Staatsgüter und staatlichen Einkünfte als Nachfolger der herrschaftlichen Rentbeamten, Keller, Verwalter, Pfleger und kirchenrätlichen Klosterverwalter errichtet. Nach Verminderung der Zahl der Kameralamtsbezirke im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden 1895 die Kameralamtsbezirke endgültig an die Oberamtsbezirke angeglichen. Kompetenzveränderungen: 1808 Eingliederung der Stempel- und Taxämter; 1819 Übernahme der Aufgaben der Forstkassenämter, seit 1850 Einzug der Kapital- und Diensteinkommensteuer, seit 1873 Fortführung der Grund-, Gebäude- und Gewerbekataster, Eingliederung der Verbrauchsabgabenverwaltung um die Jahrhundertwende, 1904 Abgabe der Bauunterhaltung der Staatsgebäude an die Bezirksbauämter, ab 1905 Erhebung der allgemeinen Einkommensteuer und während des 1. Weltkriegs der Landesvermögens- und der reichsrechtlichen Kriegssteuern, 1911 Abgabe der Verwaltung der zerstreuten Einzelgrundstücke, der staatlichen Seen und Fischwasser an die Forstämter und Forstdirektionen; 1919 Verreichlichung der Aufgaben und Umwandlung in Finanzämter, die bis 1920 aber noch ihren alten Namen beibehielten.

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium

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18.04.2024, 10:40 AM CEST

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