Aufsatz

Wer soll und darf bewahrt werden?

Es wird diskutiert, welchen Personenkreis das "Bewahrungsgesetz" adressiert und wie menschliches Verhalten abseits der Norm benannt werden könne. Dabei wird das Strafrecht zur Hilfe genommen und Begriffe wie "Gemeingefährlicher", "vermindert Zurechnungsfähiger" sowie "Geistesschwäche" bzw. "Geisteskrankheit" analysiert.

Wer soll und darf bewahrt werden?

Digitalisierung: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen

Namensnennung 3.0 Deutschland

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 5

Urheber
Wittelshöfer
Erschienen
1929-04 - 1930-03

Geliefert über
Förderung
Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
Letzte Aktualisierung
21.04.2023, 10:39 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Aufsatz

Beteiligte

  • Wittelshöfer

Entstanden

  • 1929-04 - 1930-03

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