2.10.1. Staatliche Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft

Nach 1945 in NRW zunächst acht Wasserwirtschaftsämter, die die ihnen zugewiesenen Aufgaben flussgebietsweise, im Prinzip unabhängig von den politischen Grenzen der Kreise und Regierungsbezirke bearbeiteten. Aufgaben: Wasser- und Abwasserbewirtschaftung: Sanierung und Regulierung von Oberflächengewässern, Reinhaltung des Grundwassers, Gewährleistung der Wasserversorgung, Überwachung des Baus von Kanalisationen und Kläranlagen, die Bewilligung und Begutachtung von wasserwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen, Betreuung der Wasser- und Bodenverbände, Begutachtung von Flurbereinigungs- und Straßenbaumaßnahmen aus wasserwirtschaftlicher Sicht. Nach dem Landesorganisationsgesetz vom 10. Juli 1962 als untere Landesbehörden, den Regierungspräsidenten als oberer und zunächst dem Wirtschaftsministerium und ab 1953 dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als oberster Wasserbehörde unterstellt. Den Wasserwirtschaftsämtern unterstanden die Kreise und kreisfreien Städte als untere und die Gemeinden und Ämter als örtliche Wasserbehörden. 1974 Umbenennung der Wasserwirtschaftsämter in Staatliche Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft. 1993 Umbenennung der Staatlichen Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft 1993 in Umweltämter. Seit 1.1.2007 Eingliederung der Staatlichen Umweltämter in die Bezirksregierungen (Dezernate 52,53,54,56) gemäß Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW vom 06.12.2006.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.10. Umweltverwaltung

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 13:26 MESZ

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  • Tektonik

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