Urkunden
Hans, Sohn des Thomas Karer zu Unterwaldhausen, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Katharina und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gütlein in Unterwaldhausen verliehen hat, das bisher der Vater des Ausstellers besaß und dem Abt mit einer Urkunde aufgegeben hatte. Die Beliehenen werden das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld 3 Scheffel beider Korn, halb Vesen, halb Hafer, 1 lb 4 ß d Zins, 1 Fasnachthenne und 30 Eier sowie eine "mesen garb". Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gütlein. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 624
- Alt-/Vorsignatur
-
fasc. 028 n. 04
- Maße
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22,2 x 32,2 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Hans, Sohn des Thomas Karer zu Unterwaldhausen
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Schellenberg [von Wasserburg]
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Karer, Hans
Karer, Katharina
Karer, Thomas
Schellenberg, Heinrich von
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Unterwaldhausen RV; Einwohner
Wasserburg (Bodensee) LI; Einwohner
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
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Hans Caspar zu Esenhausen ("Äsenhusen") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grethe Schulerin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gütlein in Esenhausen verliehen hat, das bisher Heinz Bollin innehatte. Die Beliehenen sollen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts daraus entfremden. An Zins und Hubgeld entrichten sie jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 2 Scheffel Vesen, 1 Scheffel Hafer, 9 ß d Zins, 3 Herbsthühner, 30 Eier und 1 Fasnachthenne, ferner 11 ß d Zins vom gemeinen Brühl. Sie verlieren das Gütlein, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster flüchtig oder ungehorsam werden. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.
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Jörg Grübel zu Fronhofen bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau und Kindern auf Lebenszeit das Gütlein in Fronhofen verliehen hat, das bisher Ella ("Äll") Nydrin besessen und jetzt dem Abt aufgegeben hat. Die Beliehenen sollen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus entfremden. An Zins entrichten sie jährlich zu St. Martin 12 ß d, 2 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne und 30 Eier. Sie verlieren das Gütlein, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten oder dem Kloster flüchtig und ungehorsam werden. Wenn das Gütlein heimfällt, müssen sie es nach Landesgewohnheit [mit Dritteil und Heurichte] verlassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.
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Engel Bauhofer ("Buwhoferin") von Reute ("Rüty") bei Fronhofen, Witwe des Jos Bauhofer, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihr und ihren Kindern Ulrich, Fid und Waltpurg auf Lebenszeit das Gütlein in Reute verliehen hat, das die Ausstellerin und ihre Kinder derzeit innehaben. Die Beliehenen werden das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reichen sie als Zins und Hubgeld 7 Scheffel beider Korn, halb Vesen, halb Hafer, 10 ß d, 3 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne und 30 Eier. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gütlein. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Stefan Hagen von Ringgenweiler bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Ag[a]the Schnöwlin und ihren Kindern auf Lebenszeit den Hof in Ringgenweiler samt dem Gütlein verliehen hat, das früher die Fussin besaß. Die Beliehenen werden den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden ihn "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich geben sie an Zins und Hubgeld je 6 Scheffel Vesen und Hafer, 30 ß d Zins, 6 Herbsthühner, 60 Eier und 2 Fasnachthennen, und zwar Korn und Geld an Martini, die sonstigen Abgaben an den üblichen Terminen. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie den Hof. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
![Mathias, Sohn des Hans Küng in Karbach, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Ursula Hotzner und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gütlein verliehen hat, das bisher der Vater des Ausstellers in Hubers Weise innegehabt und dem Kloster wieder zurückgegeben hatte. Die Beliehenen sollen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts daraus entfremden. An Zins und Hubgeld entrichten sie jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 3 Scheffel Hafer, 13 ß d für Zins und Kornzehnten, 2 Hühner und 20 Eier. Sie verlieren das Gütlein, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster flüchtig oder ungehorsam werden. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Mathias, Sohn des Hans Küng in Karbach, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Ursula Hotzner und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gütlein verliehen hat, das bisher der Vater des Ausstellers in Hubers Weise innegehabt und dem Kloster wieder zurückgegeben hatte. Die Beliehenen sollen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts daraus entfremden. An Zins und Hubgeld entrichten sie jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 3 Scheffel Hafer, 13 ß d für Zins und Kornzehnten, 2 Hühner und 20 Eier. Sie verlieren das Gütlein, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster flüchtig oder ungehorsam werden. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.
![Ulrich Kesenheimer zu Rimmersberg ("zum Rünnsperg") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Katharina Sack ("Sagkin") und ihren Kindern auf Lebenszeit den halben Hof zum Rennsperg verliehen hat, den vorher Martin Luggberger besaß und dem Abt mit einer Urkunde aufgab. Die Beliehenen werden den halben Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden ihn "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld je 7 Scheffel Vesen und Hafer, 30 ß d Zins, 2 Herbsthühner, 50 Eier und 1 Fasnachthenne. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)