Bestand

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Akten vor allem des Handels- und auch des Innenministeriums aufgrund der Mitgliedschaft des Großherzogtums Baden in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, sowie Handakten leitender badischer Beamter; dazu Protokollbände aus der Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs bis zum Austritt des Deutschen Reichs aus den internationalen Rheinvereinbarungen 1936

Zur Geschichte der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt: Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt gilt als die älteste heute noch bestehende Institution zwischenstaatlicher Zusammenarbeit weltweit. Sie wurde durch die Schlussakte des Wiener Kongresses von 1815 ins Leben gerufen, um eine Regelung (Rheinschifffahrtsakte) für den internationalen Schiffsverkehr auf dem Rhein zwischen dessen Anrainerstaaten zu erarbeiten und die Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein als der wichtigsten europäischen Wasserstraße sicherzustellen. Vorläufer der Zentralkommission war die in Mainz angesiedelte Rheinoctroi-Verwaltungsstelle aufgrund des Vertrags über das Rheinschifffahrts-Octroi vom 15. Oktober 1804 zwischen Frankreich und dem Reich, mit dem das Zoll- und Abgabenwesen auf dem Rhein grundlegend reformiert und zentralisiert werden sollte, um aus den Einnahmen die Schiffbarkeit des Rheins zu verbessern und die Leinpfade instand zu halten. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt aus Vertretern der Länder Frankreich, Preußen, Niederlande, Baden, Hessen, Bayern und Nassau trat erstmals am 15. August 1816 in Mainz zusammen und erarbeitete in den Folgejahren bis 1831 die sog. Mainzer Akte, durch die die alten Stapel- und Umschlagrechte am Rhein und die Privilegien der Schiffergilden abgeschafft wurden. Mit deren Inkrafttreten wurde die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu einer festen internationalen Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Mainz. 1861 wurde die Kommission nach Mannheim verlegt. 1868 ersetzte die sog. Mannheimer Akte die Regelungen von 1831; sie gilt im Grundsatz bis heute. Mit ihr begann die Ausweitung der Regelungsbereiche auf die Bereiche Sicherheit, technische Infrastruktur, Soziales, Wirtschaft, Schifffahrtsrecht, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Mit dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges 1871 schied Frankreich als Anrainer des Rheins aus. Auf deutscher Seite blieben diejenigen deutschen Länder Mitglied, die es bislang schon gewesen waren, ergänzt um das Reichsland Elsass-Lothringen. Das Deutsche Reich wurde also nicht Mitglied der Kommission. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde Frankreich wieder Mitglied und das Deutsche Reich trat an die Stelle der Einzelstaaten. Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages wurde der Sitz der Kommission 1920 nach Straßburg verlegt, zudem wurde sie grundlegend umstrukturiert. Belgien, die Schweiz sowie auch die Nichtanrainer-Staaten Großbritannien (bis 1993) und Italien (bis 1935) traten der Mannheimer Akte bei. Nachdem das Deutsche Reich 1936 einseitig erklärt hatte, nicht mehr an die internationalen Regelungen über den Rhein gebunden zu sein, und wegen des Zweiten Weltkriegs kam die Arbeit der bei Kriegsbeginn 1939 nach Grenoble verlegten Kommission 1940 zum Erliegen. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm sie im Herbst 1945 ihre Arbeit wieder auf, wobei auch die USA als Besatzungsmacht der Kommission beitraten (bis 1961). 1950 wurde die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Zentralkommission, die heute fünf Mitgliedstaaten hat (Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Schweiz). Weitere Staaten vor allem des Donauraums haben heute Beobachterstatus.

Bestandsgeschichte: Bei den Unterlagen des vorliegenden Bestandes handelt es sich anders, als die Bestandsbezeichnung vermuten lässt, nicht um Unterlagen, die im Sekretariat der Zentralkommission in Mannheim entstanden sind. Es handelt sich vielmehr um Materialien badischer Provenienz, vor allem des Handels- und wohl auch des Innenministeriums, und um Handakten leitender badischer Beamter, die aus der Mitgliedschaft Badens in der Zentralkommission erwachsen sind, angereichert um einzelne Protokollbände aus der Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs bis zum Austritt des Deutschen Reichs aus den internationalen Rheinvereinbarungen 1936. Soweit feststellbar, dürften die meisten Akten und Protokolle ab 1901 durch Einlieferungen des Bad. Innenministeriums und in dessen Nachfolge des Regierungspräsidiums Karlsruhe ins Generallandesarchiv gelangt sein. Der Bestand 428 war durch eine Zettelkartei erschlossen, die zu einem unbekannten Zeitpunkt in ein elektronisches Format konvertiert worden ist. Im Jahr 2019 wurden die Daten durch Herrn Fabian Beller M.A. überarbeitet und in die Archivsoftware ScopeArchiv importiert. Die Redaktionsarbeit übernahm der Unterzeichnete. Karlsruhe, im November 2019 Dr. Martin Stingl

Reference number of holding
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 428
Extent
462 Akten

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Reichs- bzw. Bundesbehörden >> Wasser- und Schifffahrtsverwaltung >> Zentralkommission für Rheinschifffahrt

Date of creation of holding
1805-1936

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Last update
03.04.2025, 11:03 AM CEST

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1805-1936

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