Bestand
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Akten vor allem des Handels- und auch des
Innenministeriums aufgrund der Mitgliedschaft des Großherzogtums
Baden in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, sowie
Handakten leitender badischer Beamter; dazu Protokollbände aus der
Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs bis zum Austritt des
Deutschen Reichs aus den internationalen Rheinvereinbarungen
1936
Zur Geschichte der
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt: Die Zentralkommission
für die Rheinschifffahrt gilt als die älteste heute noch bestehende
Institution zwischenstaatlicher Zusammenarbeit weltweit. Sie wurde
durch die Schlussakte des Wiener Kongresses von 1815 ins Leben
gerufen, um eine Regelung (Rheinschifffahrtsakte) für den
internationalen Schiffsverkehr auf dem Rhein zwischen dessen
Anrainerstaaten zu erarbeiten und die Freiheit der Schifffahrt auf
dem Rhein als der wichtigsten europäischen Wasserstraße
sicherzustellen. Vorläufer der Zentralkommission war die in Mainz
angesiedelte Rheinoctroi-Verwaltungsstelle aufgrund des Vertrags
über das Rheinschifffahrts-Octroi vom 15. Oktober 1804 zwischen
Frankreich und dem Reich, mit dem das Zoll- und Abgabenwesen auf
dem Rhein grundlegend reformiert und zentralisiert werden sollte,
um aus den Einnahmen die Schiffbarkeit des Rheins zu verbessern und
die Leinpfade instand zu halten. Die Zentralkommission für die
Rheinschifffahrt aus Vertretern der Länder Frankreich, Preußen,
Niederlande, Baden, Hessen, Bayern und Nassau trat erstmals am 15.
August 1816 in Mainz zusammen und erarbeitete in den Folgejahren
bis 1831 die sog. Mainzer Akte, durch die die alten Stapel- und
Umschlagrechte am Rhein und die Privilegien der Schiffergilden
abgeschafft wurden. Mit deren Inkrafttreten wurde die
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu einer festen
internationalen Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit und
Sitz in Mainz. 1861 wurde die Kommission nach Mannheim verlegt.
1868 ersetzte die sog. Mannheimer Akte die Regelungen von 1831; sie
gilt im Grundsatz bis heute. Mit ihr begann die Ausweitung der
Regelungsbereiche auf die Bereiche Sicherheit, technische
Infrastruktur, Soziales, Wirtschaft, Schifffahrtsrecht,
Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Mit dem Ende des
Deutsch-Französischen Krieges 1871 schied Frankreich als Anrainer
des Rheins aus. Auf deutscher Seite blieben diejenigen deutschen
Länder Mitglied, die es bislang schon gewesen waren, ergänzt um das
Reichsland Elsass-Lothringen. Das Deutsche Reich wurde also nicht
Mitglied der Kommission. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde
Frankreich wieder Mitglied und das Deutsche Reich trat an die
Stelle der Einzelstaaten. Aufgrund der Bestimmungen des Versailler
Vertrages wurde der Sitz der Kommission 1920 nach Straßburg
verlegt, zudem wurde sie grundlegend umstrukturiert. Belgien, die
Schweiz sowie auch die Nichtanrainer-Staaten Großbritannien (bis
1993) und Italien (bis 1935) traten der Mannheimer Akte bei.
Nachdem das Deutsche Reich 1936 einseitig erklärt hatte, nicht mehr
an die internationalen Regelungen über den Rhein gebunden zu sein,
und wegen des Zweiten Weltkriegs kam die Arbeit der bei
Kriegsbeginn 1939 nach Grenoble verlegten Kommission 1940 zum
Erliegen. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm sie im Herbst 1945 ihre
Arbeit wieder auf, wobei auch die USA als Besatzungsmacht der
Kommission beitraten (bis 1961). 1950 wurde die Bundesrepublik
Deutschland Mitglied der Zentralkommission, die heute fünf
Mitgliedstaaten hat (Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlande,
Schweiz). Weitere Staaten vor allem des Donauraums haben heute
Beobachterstatus.
Bestandsgeschichte: Bei den
Unterlagen des vorliegenden Bestandes handelt es sich anders, als
die Bestandsbezeichnung vermuten lässt, nicht um Unterlagen, die im
Sekretariat der Zentralkommission in Mannheim entstanden sind. Es
handelt sich vielmehr um Materialien badischer Provenienz, vor
allem des Handels- und wohl auch des Innenministeriums, und um
Handakten leitender badischer Beamter, die aus der Mitgliedschaft
Badens in der Zentralkommission erwachsen sind, angereichert um
einzelne Protokollbände aus der Zeit nach dem Ende des Ersten
Weltkriegs bis zum Austritt des Deutschen Reichs aus den
internationalen Rheinvereinbarungen 1936. Soweit feststellbar,
dürften die meisten Akten und Protokolle ab 1901 durch
Einlieferungen des Bad. Innenministeriums und in dessen Nachfolge
des Regierungspräsidiums Karlsruhe ins Generallandesarchiv gelangt
sein. Der Bestand 428 war durch eine Zettelkartei erschlossen, die
zu einem unbekannten Zeitpunkt in ein elektronisches Format
konvertiert worden ist. Im Jahr 2019 wurden die Daten durch Herrn
Fabian Beller M.A. überarbeitet und in die Archivsoftware
ScopeArchiv importiert. Die Redaktionsarbeit übernahm der
Unterzeichnete. Karlsruhe, im November 2019 Dr. Martin
Stingl
- Reference number of holding
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 428
- Extent
-
462 Akten
- Context
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Reichs- bzw. Bundesbehörden >> Wasser- und Schifffahrtsverwaltung >> Zentralkommission für Rheinschifffahrt
- Date of creation of holding
-
1805-1936
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
03.04.2025, 11:03 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1805-1936