Monografie
Man hat mit besonderen Mißfallen wahrgenommen, daß bey ein so anderen Recepturen Herrschafftliche Forst-Geldere eingegangen, welche zum Theil gar nicht- zum Theil aber nur mit etwas wenigen vereinnahmet- und der Rest zu sonstigem Behuf verwendet worden seye ... : Mannheim den 5ten Mertz 1756
- Standort
-
Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3655-4-10 Folio RES
- VD 18
-
VD18 14343738
- Umfang
-
[1] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Reihe
-
Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Staat Pfalz
- Erschienen
-
[S.l.] , 1756
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
-
10.11588/diglit.35347
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-353473
- Letzte Aktualisierung
-
04.06.2025, 13:57 MESZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Staat Pfalz
Entstanden
- [S.l.] , 1756
Ähnliche Objekte (12)

Nachdeme man verschiedentlich wahrgenommen, daß bey ein- und anderen Herrschafftlichen Recepturen die eingehende Gefäll und Rhenten von ein- so anderen debenten strittig gemacht, und sogar Verschiedene gäntzlich zuruckbleiben ...; Als wird ... ernstgemessen anbefohlen, inner Zeit vierzehen Tägen ... anhero zuberichten ... : Mannheim den 15ten May 1756

Es hat die bißherige Erfahrnuß in der That gegeben, daß die Herrschafftliche Schatzungs-Geldere ohnerachtet deren erlassener geschärffter Verordnungen, und darauf angewendeter Executions-Mittelen in Ansehung deren Fehljahren, und daraus entstandenen Geld-Mangels nicht beyzubringen gewesen ... : Mannheim den 30ten Junii 1755

Bey der Chur-Pfältzischen Hof-Cammer ist mehrmahlen mißfälligst zuvernehmen vorgekommen, welcher gestalten so viele Herrschafftliche Zehend-Staigere an ihrem zu entrichten habenden Quanto in einen mercklichen Recess stecken verbleiben; gleichwie man ... zu resolviren bewogen worden, daß ... die sich einfindende Staigere ... fordersamst zu einer hinlänglich zu stellenden Caution angewiesen werden sollen ... : Mannheim, den 28. April 1756

Bey denen für das 1755te Jahr von denen Cameral-Receptoren abgelegten Rechnungen hat man verschiedentlich wahrgenommen, wie daß nahmhaffte Waldrug-Straffen hie und da annoch zuruck stehen, deren Beybringung der Ursachen halben difficultiret wird, weilen die Waldrugen nicht ordentlich- ... sondern lang nach gehaltener Waldrug denen Receptoribus zugeschicket werden ... : Mannheim den 28. August 1756

Demnach man nicht nur zu Abstellung deren bey denen Herrschafftlichen kleinen Zehenden verschiedentlich eingeschlichenen Unterschleiffen, sonderen auch zu möglicher hinwidriger Beybringung deren vielen theils entrissenen und geschmählerten Herrschafftlichen Zehend-Gerechtsamen verordnet hat und will, daß ... : Mannheim den 10ten Novembris 1756

Obwohlen in dem mit der Ober-Rheinischer Ritterschafft unterm 16. November 1748. errichtetem Recess austrücklich enthalten, und versehen ist, daß wegen der Zoll-Befreyung deren vielen Unterschleiffen halber die Attestata nicht von denen Ritterschafftlichen Beambten, und Bedienten, sonderen von denen Ritter-Glieder selbst händig ertheilt, und beglaubiget werden sollen ... : Mannheim den 1. December 1752
