Bestand
Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens (Bestand)
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
I. Einrichtung, Mitglieder und Tätigkeit der Friedensvollziehungskommission bis zu ihrer Auflösung
Am 9. Juli 1807 wurde der Friedensvertrag von den preußischen Vertretern, dem Chef des Auswärtigen Departements, Graf von der Goltz, und dem Feldmarschall Graf Kalkreuth sowie dem französischen Außenminister Talleyrand in Tilsit unterzeichnet. Wenige Tage später, am 12. Juli, wurden die Verträge in Königsberg ausgetauscht. Am gleichen Tage kam es in Königsberg zum Abschluss einer Militärkonvention, deren Unterzeichner der französische Kriegsminister Marschall Berthier und Feldmarschall Graf Kalkreuth waren. Die Konvention regelte die Räumung der von den Franzosen besetzten Provinzen und Festungen. Der Artikel 6 der Militärkonvention bestimmte die Ernennung von beiderseitigen Kommissaren, "um alle Differenzen gütlich zu verhandeln und zu entscheiden. Sie werden sich am 25. Juli nach Berlin begeben, damit dieses die Räumung nicht aufhalte."
Daraufhin wurden am 16. Juli von preußischer Seite der General der Kavallerie und Staatsminister von der Schulenburg, der Oberst von Lützow und der Geheime Oberfinanzrat Sack mit diesem Amt betraut. Von französischer Seite waren Marschall Soult und Generalintendant Daru für die Verhandlungen bestimmt worden. Ersterer war für alle sich aus den beiden Verträgen ergebenden militärischen Fragen zuständig, Daru oblag die Regelung der finanziellen Angelegenheiten (Kontributionen).
Auf den Konferenzen am 18., 19. und 20. Juli in Memel wurde beschlossen, in Berlin für die Übergabe der durch den Friedensvertrag abgetrennten Gebiete eine Hauptübergabekommission unter Leitung des Auswärtigen und Hoheitsdepartements einzurichten. Sie sollte mit den am 16. Juli ernannten Kommissaren eng zusammen arbeiten. Als Mitglieder waren vorgesehen:
1.) der Geheime Legationsrat von Raumer,
2.) der Geheime Oberfinanzrat Sack, oder, falls dieser durch seine Privatverhältnisse in den abgetretenen Provinzen verhindert werden sollte, der Kammerpräsident von Gerlach,
3.) der Geheimen Oberjustizrat Focke,
4.) der Geheime Oberfinanzrat von Winterfeld.
Um die sich aus beiden Verträgen ergebenden Verhandlungen mit den Franzosen zu koordinieren, beschloss man wenige Tage später, die Hauptübergabekommission mit der bereits bestehenden Kommission zu vereinigen.
Am 31. Juli wurde die Generalkommission eingerichtet, deren offizieller Titel "Königliche zur Vollziehung des mit Frankreich geschlossenen Friedens angeordnete Immediatkommission" lautete. Die Friedensvollziehungskommission sollte sich nach der Instruktion vom 31. Juli aus dem Grafen von der Schulenburg als Präsident und acht weiteren Mitgliedern zusammensetzten, die größtenteils den beiden vorherigen Kommissionen angehört hatten. Die Beiordnung weiterer Mitglieder behielt sich der König vor. Der Präsident sollte bei Stimmengleichheit zwei Stimmen erhalten. Die Kommission hatte das Recht, das erforderliche Unterpersonal aus allen Behörden zu wählen, besonders aus dem Auswärtigen, Hoheits-, Fränkischen und Westfälischen Departement. Berichte und Anfragen sollten an das in Memel befindliche Kabinettsministerium gerichtet werden, dem alle auf den Friedensvertrag sich beziehenden Hoheitssachen übertragen worden waren.
Die Aufgaben der Kommission ergaben sich aus den Bestimmungen des Friedensvertrages und der Militärkonvention. An speziellen Gegenständen, die die Friedensvollziehungskommission zu regeln hatte, wurden in der Instruktion u. a. genannt:
I. Regelung der Kontributionen mit dem französischen Bevollmächtigten, Generalintendant Daru.
II. Einziehung der rückständigen Revenuen in den von den Franzosen geräumten Gebieten zugunsten Preußens.
III. Regelung der militärischen Fragen (Abzug der französischen Truppen aus den Provinzen und Festungen) mit dem französischen Bevollmächtigten Marschall Soult.
IV. Übergabe der Kriegsgefangenen.
VI. Regelung der Grenzfragen durch die dafür ernannten Kommissare.
VII. Übergabe der im Friedensvertrag festgelegten Gebiete und Regelung der mit der Abtretung verbundenen Fragen, u. a. Auslieferung der Archivalien.
X. Sorge für die Untertanen und Einrichtungen in den abgetretenen und verbleibenden Provinzen, Schutz des Eigentums der Seehandlung, der Bank und der Depositorien.
XI. Regelung der Staatslasten, insbesondere des Staatsschuldenwesens zwischen der Monarchie und den abgetretenen Provinzen.
Die Friedensvollziehungskommission hatte neben den eben geschilderten Aufgaben noch eine andere auferlegt bekommen: die Reorganisation der Verwaltung in den noch besetzten Gebieten. Die alten Mittelbehörden hatten bisher notdürftig und unter französischer Kontrolle ihre Arbeit fortgesetzt. Nunmehr wurden für die Provinzen Ostpreußen, Litauen, Westpreußen, Pommern, Neumark, Kurmark und Schlesien besondere interimistische Militärgouverneure und Generalzivilkommissare eingesetzt, die ihre Weisungen von der Friedensvollziehungskommission empfangen und denen die jeweiligen Provinzialbehörden hinsichtlich der Angelegenheiten des Friedensvertrages unterstellt sein sollten. Am 4. August erging ein entsprechendes Reskript, das die Aufgaben der Kommissare näher umriss. Die Mittelbehörden, die von französischen Auditeuren bzw. Intendanten kontrolliert wurden, erhielten Weisung, unter eigener Verantwortung wie bisher weiterzuarbeiten und die französische Kontrolle gewähren zu lassen. In wichtigen Fragen sollten die Behörden sich Rat bei der Friedensvollziehungskommission holen.
Doch konnten sich auf dem Gebiet der Verwaltungsreorganisation weder die Friedensvollziehungskommission noch die Generalzivilkommissare wie vorgesehen entfalten. Die Franzosen ließen Eingriffe in die Verwaltung nicht zu. Dem Präsidenten der Friedensvollziehungskommission war nur der Verkehr mit dem französischen Kammerintendanten, nicht mit der Kammer selbst gestattet. Außerdem empfingen die Generalzivilkommissare als gleichzeitige Provinzialminister bzw. Kammerpräsidenten ihre Befehle aus dem Kabinett in Memel.
Da Schulenburg seine Berufung zum Präsidenten der Friedensvollziehungskommission mit der Begründung ablehnte, er sei in den linkselbischen Gebieten ansässig und demzufolge nicht mehr preußischer Untertan, wurde am 9. August 1807 dem Geheimen Oberfinanzrat Sack dieses Amt übertragen. Er galt als einer der besten Verwaltungsbeamten des damaligen Preußen.
Inzwischen war Generalintendant Daru mit einwöchiger Verspätung am 3. August zu den für den 25. Juli vereinbarten Verhandlungen in Berlin eingetroffen. Doch die preußische Vertretung war wegen der Absage Schulenburgs noch nicht verhandlungsbereit, erst am 17. August konnte sie sich endlich konstituieren. Sie setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
1. Geheimer Oberfinanzrat Sack als Präsident,
2. Oberst von Lützow,
3. Geheimer Oberfinanzrat von Winterfeld,
4. Geheimer Legationsrat von Raumer,
5. Geheimer Legationsrat Nagler,
6. Geheimer Oberjustizrat Focke,
7. Geheimer Oberjustizrat Labaye,
8. Bankdirektor Hundt,
9. Kriegs- und Domänenrat von Balthasar,
10. Kriegs- und Domänenrat von Nagel,
11. Kriegsrat Jordan.
Am 30. August erfuhren auch die Justizsachen eine Regelung. Während sie in den bereits geräumten Gebieten dem Kanzler von Schroetter übertragen wurden, nahmen in den noch besetzten Provinzen die Landeskollegien ohne obere Leitung diese Aufgabe wahr.
Als Beschwerdeinstanz für Justizangelegenheiten wurde eine besondere "Königliche Immediatkommission" eingerichtet, die sich vorwiegend aus Mitgliedern der Friedensvollziehungskommission zusammensetzte, und zwar aus dem Präsidenten Sack, den Geheimen Oberjustizräten Focke und Labaye und dem Geheimen Legationsrat von Raumer. Darüber hinaus blieb es Sack überlassen, aus dem Justizdepartement weitere Mitglieder hinzuzuziehen. Er nahm daraufhin den Vizekonsistorialpräsidenten von Scheve für die lutherischen und den Geheimen Oberjustizrat von Scheibler für die reformierten geistlichen und Schulgegenstände in die Kommission auf. Die Kammergerichtsräte Albrecht, Schulze und Sack sollten Raumer und Focke bei ihrer Arbeit unterstützen.
Am 28. September wurde die Friedensvollziehungskommission noch durch den Berliner Stadtgerichtsdirektor von Schlechtendahl erweitert. In dieser Zusammensetzung blieb sie - abgesehen von der Entlassung Sacks und dessen Ersetzung durch Voß - bis zu ihrer Auflösung bestehen.
Am 4. September war Freiherr vom Stein vom König offiziell zum Staatsminister ernannt und ihm die Leitung aller Zivilangelegenheiten übertragen worden. Ihm unterstand damit neben anderen Zentralbehörden auch die Friedensvollziehungskommission in Berlin. Die erfolglosen Missionen Knobelsdorffs und des Prinzen Wilhelm in Paris zur Erreichung einiger Milderungen des Friedensvertrages veranlassten Stein, im März 1808 nach Berlin zu fahren, um selbst mit Daru zu verhandeln. Doch Steins Bemühen war erfolglos, so dass er Anfang Mai wieder nach Königsberg zurückberufen wurde.
Zu Beginn desselben Monats trat ein Wechsel in der Leitung der Friedensvollziehungskommission ein. Sack hatte versucht, die kurmärkischen Stände gegen den französischen Plan, ein Lager bei Berlin einzurichten und die französische Besatzung aus der Mark hier zusammenzuziehen, einzunehmen. Den Franzosen, denen die Haltung Sacks bekanntgeworden war, verlangten seine Entlassung, die er am 8. Mai 1808 erhielt. Die Geschäfte wurden vorübergehend von dem Geheimen Legationsrat von Raumer geführt, bis der Minister von Voß am 16. Mai auf Vorschlag Steins durch Kabinettsorder zum neuen Präsidenten der Friedensvollziehungskommission ernannt wurde.
Im Herbst 1808 wurde endlich ein Übereinkommen in der Frage der Kontribution erzielt. Auf dem Septembertreffen des russischen Zaren und des französischen Kaisers in Erfurt wurde die Gesamtsumme der preußischen Kontributionen von 154 ½ auf 120 Millionen Franken herabgesetzt. Außerdem sollten, was bisher nicht geschehen war, die Vereinbarungen mit Daru schriftlich niedergelegt werden. So kam es am 5. November zur Unterzeichnung eines entsprechenden Zahlungsabkommens durch den Generalintendanten Daru und den preußischen Vertretern Außenminister von der Goltz und Stegemann. Dem "Septembervertrag" zufolge sollten die französischen Truppen bis zum 18. November die preußischen Provinzen verlassen, doch die Räumung verzögerte sich bis zum 5. Dezember. Die Aufgabe, das Geld für die den Franzosen zu zahlenden monatlichen Kontributionsraten zu beschaffen, fiel Labaye, dem Sachverständigen für das preußische Staatsschuldenwesen, zu.
Nach der Regelung der Kontributionsfrage und dem Abzug der französischen Truppen konnte die Friedensvollziehungskommission nunmehr aufgehoben werden. Dieses geschah am 16. Dezember 1808 durch Kabinettsorder. Durch die Räumung der Provinzen und die Aufhebung der französischen Kontrollbehörden ging die Verwaltung vollends in preußische Hände über. Die Generalzivilkommissariate wurden aufgehoben, an ihre Stelle traten Oberpräsidien. Zum Oberpräsidenten der Kurmark, der Neumark und Pommerns wurde Sack ernannt, Massow übernahm dasselbe Amt für Schlesien. Der ehemalige Präsident der Friedensvollziehungskommission sollte außerdem zusammen mit seinem ehemaligen Mitarbeiter Labaye für die Kontributionsangelegenheiten zuständig sein. Labaye oblagen die "kaufmännischen Geschäfte, die Korrespondenz mit dem Auslande, insbesondere aber mit den französischen Behörden", Sack "alle Verfügungen im Inlande". Die Verhandlungen über andere im Friedensvertrag und in der Militärkonvention festgelegte Gegenstände (z. B. die Anlage der Militärstraßen und die Unterhaltung der französischen Besatzungen in den preußischen Festungen) sollten die Kammern bzw. der Generalleutnant und Militärgouverneur L'Estocq führen. Alle politischen Gegenstände gingen in das Ressort des Departements der Auswärtigen Angelegenheiten über.
Am 23. Dezember 1808 sandte die Friedensvollziehungskommission einen von Raumer verfassten Bericht an den König und teilte ihre Kenntnisnahme von der beschlossenen Auflösung der Kommission mit. Gleichzeitig wurden die notwendigen Maßnahmen zur Auflösung der Behörde in die Wege geleitet. Die Abwicklung der Kontributionen und anderer finanzieller Forderungen zog sich bis zum Jahre 1822 hin.
II. Kanzlei- und Registraturverhältnisse
Büro- und Geschäftsordnung wurden von Sack selbst entworfen und festgelegt. Das Büro gliederte sich in "eigentliche Büroarbeiten", Expedition, Buchhaltung, Geheime Registratur, Kasse, Kanzlei und Boten.
Die Geschäftsordnung vom 16. August legte die Konferenzen der leitenden Mitglieder fest. Die Konferenzen sollten im Staatsratszimmer des Königlichen Schlosses stattfinden. Das übrige Personal war angehalten, sich vor- und nachmittags in den Räumen des Generaldirektoriums, in denen sich das Büro der Friedensvollziehungskommission etabliert hatte, einzufinden. Punkt 3 und 4 der Geschäftsordnung regeln die Behandlung der Konzepte und Ausfertigungen. Letztere sollten, wie in der Instruktion vom 31. Juli 1807 angegeben, unter der Firma "Königlich Preußische zur Vollziehung des Friedens mit Frankreich angeordnete Immediatkommission" ausgehen, und zwar im Requisitions- und Dekretstil, wobei jedoch die Kurialen "Friedrich Wilhelm, König etc." vorerst nicht Verwendung finden sollten. Eine Sonderregelung wurde für die "geheimsten Sachen" getroffen. Sie sollten unter Aufsicht und Verantwortung des Kriegsrats Knoll ausgefertigt werden. Für die übrigen Schreiben, deren Ausfertigung in den Kanzleizimmern des Generaldirektoriums geschah, war der Kriegsrat Stricker zuständig. Die Konzepte sollten nach der Mundierung sogleich dem Geheimen Registrator Lindemann übergeben werden.
Der letzte Punkt der Geschäftsordnung bestimmte die Führung von Journalen. Der Referent von Lützow sollte das Journal für die dem Generalintendanten Daru übergebenen Noten führen (s. Nr. 862), während der Referent Semler ein Journal über alle eingehenden Verfügungen und darauf erstattete Berichte anzulegen hatte. Beide Journale waren bei den täglichen Konferenzen vorzulegen.
Die Registratur ist als vorbildlich zu bezeichnen. Über die bereits erwähnten Journale hinaus wurden noch andere Hilfsmittel angelegt, und zwar ein Eingangsjournal (2 Bde. Nr. 854-855), ein Konzeptjournal (Ausgangsjournal, 2 Bde., ebenda Nr. 856-857) sowie ein Spezialindex (ebenda Nr. 858), in dem alle ein- und ausgehenden Schriftstücke durch Auswerfen eines Stichwortes alphabetisch verzeichnet wurden.
Alle Schreiben, über die Vortrag zu erstatten war, wurden in besondere Journale eingetragen (ebenda Nr. 864-865). Neben den Journalen sind mehrere Repertorien angelegt worden.
III. Bestandsgeschichte
Der Bestand gelangte 1821 zusammen mit einem von dem Geheimen Registrator Lindemann begonnenen, von anderen fortgeführten Repertorium (ebenda Nr. 861) an das Geheime Staatsarchiv. Lediglich einige wenige, noch kurrente Akten, von denen ein Verzeichnis existiert, sind später zusammen mit einem von Lindemann chronologisch angelegtem Repertorium des Gesamtbestandes (ebenda Nr. 860) dem Ministerialarchiv übergeben worden. Nach der Vereinigung der beiden Archive wurde diese kleine Aktengruppe 1875 dem Hauptbestand wieder zugefügt.
Nach dem im Jahre 1876 erfolgten Umzug des Archivs in das "Hohe Haus" wurde der Bestand unter Benutzung beider Repertorien revidiert. Das eine Repertorium scheint bald danach zum Bestand gelegt worden zu sein, während das andere ergänzt und kurrent gehalten wurde. Es hatte 1872 in einer Aufstellung der im Geheimen Staatsarchiv vorhandenen Repertorien das Prädikat "genügt zunächst" erhalten.
Lehmann sagt in seiner bekannten Denkschrift über das Provenienzprinzip, dass die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens der erste neuere Bestand im Geheimen Staatsarchiv war, der nicht nach Pertinenzen aufgestellt, sondern geschlossen als "Rep. 72" aufgestellt worden ist. 1884 wurde der Bestand unter Aufsicht des Obengenannten beschürzt und neu paketiert. Er nahm eine Reihe von Ergänzungen vor und schloss die Repertorien und Journale der Repositur als Abt. C an.
Eine nochmalige Bearbeitung erfuhr der Bestand in den neunziger Jahren durch Sattler, der einige Akten nachtrug und die Abt. D: Generalkommissariat für die Friedensvollziehungsgeschäfte in der Provinz Ostpreußen anlegte. Die Akten entstammen, da das Generalkommissariat eine Provinzialbehörde war, einer anderen Provenienz. Sie wurden nach eingehender Prüfung als Rep. 146 B: Generalzivilkommissariat für Ost- und Westpreußen aufgestellt.
Später wurde noch ein Aktenband der "Deputation zur Auseinandersetzung mit Westfalen" dem Bestand als Abt. E zugefügt. Diese Abteilung wurde bei der Neuverzeichnung gleichfalls aufgelöst, der entsprechende Aktenband ist in Generalia als Nr. 357a untergebracht worden. Der Bestand gliedert sich somit in die Abteilungen A: Generalia (Materien), B: Provinzen, Abteilung C: Repertorien.
Die Repositur enthält nur diejenigen Akten, die aus der Tätigkeit der eigentlichen Friedensvollziehungskommission herrühren, dazu - als Vorakten - Akten des Ministers von Angern, der nach der Besetzung Berlins durch die Franzosen als einziger Minister des Generaldirektoriums die Geschäfte notdürftig weiterführte. Nach der Einrichtung der Friedensvollziehungskommission übersandte Angern die 21 bei ihm während der französischen Besetzung erwachsenen Aktenbände mit einem Verzeichnis an Sack, da dieser aus ihnen "manches zu dem beauftragten Geschäft zweckdienliche werde entnehmen können" (vgl. I. HA Rep. 72 Nr. 1 und I. HA GR, Rep. 11 Nr. 89 Frankreich Fasz. 413). Die Akten der am 30. August 1807 als Ausschuss der obengenannten Behörde begründeten "Königlichen Immediatkommission" für Justizangelegenheiten sind in den Reposituren des Geheimen Staatsrats und in der I. HA Rep. 84 a Justizministerium, untergebracht worden.
Zur Ergänzung des Bestandes sind folgende Reposituren heranzuziehen:
I. HA Geheimer Rat, Rep. 11 Auswärtige Beziehungen, Akten Nr. 89, Frankreich Fasz. 414-464
I. HA Rep. 83 Oberpräsidium von Brandenburg und Pommern
I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett
I. HA Rep. 117 Kombinierte Immediatkommission
I. HA Rep. 146 Generalzivilkommissariat für Pommern und Neumark
I. HA Rep. 146 B Generalzivilkommissariat für Ost- und Westpreußen.
Bei der Revision und Neuverzeichnung, die in den Monaten Juni/Juli 1958 unter Anleitung der Referentin durch zwei Fachschulpraktikanten erfolgte, wurde der Bestand mit laufenden Nummern versehen. Innerhalb der Abteilungen sind keine Umstellungen vorgenommen worden. Da der Bestand für mehrere Publikationen benutzt worden ist, sind die alten Signaturen, um jederzeit die Konkordanz herstellen zu können, gleichfalls im Findbuch angegeben worden. Die Revision ergab, dass nur einige wenige Akten durch die Kriegs- und Auslagerungsschicksale in Verlust geraten sind. Das vorliegende Findbuch löst das bisherige Behördenrepertorium des Geheimen Registrators Lindemann ab.
[2012 wurde das Findmittel in die Archivdatenbank eingegeben. Die Titel wurden den Erschließungsrichtlinien des GStA PK entsprechend überarbeitet, die Klassifikation gestrafft. Die Abteilung C: Repertorien wurde in die Systematikgruppe 1 eingearbeitet. gez. M. Leibetseder, Archivrat, 22.11.2012]
IV. Quellen und Literatur zur Geschichte der Behörde und des Bestandes
1. Ungedruckte Quellen
I. HA Geheimer Rat, Rep. 11 Nr. 89, Frankreich:
- Fasz. 413 Memoire über die Geschäftsführung Angerns in Berlin während der französischen Okkupation, 1807
- Fasz. 425 Die Vollziehung des Tilsiter Friedens und die Militärkonvention vom 12. Juli 1807, 5 Bde., 1807 - 1808
I. HA Rep. 72:
- Nr. 1 Die von Staatsminister von Angern der Immediatkommission übersandten Akten, 1807
- Nr. 275 - 276 Die Etablierung der Immediatkommission, 1807 - 1808
- Nr. 277 Die Organisation eines Büros zur Bearbeitung der Immediatkommissionssachen, 1807 - 1808
I. HA Rep. Rep. 178 Nr. 1975-1978 Die Ordnung der Bestände des Geheimen Staatsarchivs, 2 Bde., 1862 - 1885
2. Gedruckte Quellen:
Winter, Georg: Die Reorganisation des preußischen Staates unter Stein und Hardenberg, T. 1: Allgemeine Verwaltungs- und Behördenreform; Bd. 1: Vom Beginn des Kampfes gegen die Kabinettsregierung bis zum Wiedereintritt des Ministers vom Stein (Publikationen aus preußischen Staatsarchiven Bd. 93), Leipzig 1931
Vom Stein, Freiherr: Briefwechsel, Denkschriften und Aufzeichnungen, bearbeitet von Erich Botzenhart, Bd. 2 Berlin o. J.
2. Darstellungen
Haussherr, Hans: Erfüllung und Befreiung. Der Kampf um die Durchführung des Tilsiter Friedens 1807/1808. Hamburg 1935.
Bassewitz, Magnus F.: Die Kurmark Brandenburg im Zusammenhang mit den Schicksalen des Gesamtstaates Preußen vom 22. Oktober 1806 bis zum Ende des Jahres 1808, 2 Bde., Leipzig 1851-1852.
Merseburg, den 10.06.1959
gez. Kohnke
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 72
- Bestandssignatur
-
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 72
- Umfang
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Umfang: 14 lfm (867 VE); Angaben zum Umfang: 14 lfm (867 VE)
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Tektonik >> SONDERVERWALTUNGEN DER ÜBERGANGSZEIT 1806 - 1815 >> Preußische Sonderverwaltungen nach dem Frieden von Tilsit
- Bestandslaufzeit
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Laufzeit: 1800 - 1812
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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28.03.2023, 08:52 MESZ
Datenpartner
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- Laufzeit: 1800 - 1812