Einblattdruck

ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Münz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... abweichende, zum theil ganz falsch nachgemünzte Sorten, gänzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde ... gebührender massen nachgelebet, und dergleich ohntüchtige Münz-Sorten weiters nicht eingeschoben, noch ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 16. Februarij, 1711

Weitere Titel
ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg
Französische Halbe Thaler. Bäyrisch Halbe Guldiner
Rat; Reichsstadt; Nürnberg; Druck; Wissenschafft; Publikation; Münzedikt; Abdruck; Reichssatzung; Halt; Sorte; Verruf; Verbot; Zuversicht; Obrigkeit; Verordnung; Münzsorte; Bürgerschaft; Stadt; Gebiet; Land; Einschleichung
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-50
Maße
Satzspiegel 29,5 x 34 cm (Textteil); 32,5 x 37 cm (Abbildungsteil)
Umfang
1 Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
80 Ill.; Radierung 3 x 3 cm (10 x); 2,5 x 2,5 cm (20 x); 2 x 2 cm (22 x); 1,5 x 1,5 cm (22 x); 1 x 1 cm (6 x); 8 Platten (mit Teilabschnitten)
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1711, 16. Februar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Schlagwort
Münzordnungen und Münzverrufe

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099406-3
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:45 MESZ

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Objekttyp

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