Monografie
ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Münz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... abweichende, zum theil ganz falsch nachgemünzte Sorten, gänzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde ... gebührender massen nachgelebet, und dergleich ohntüchtige Münz-Sorten weiters nicht eingeschoben, noch ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 16. Februarij, 1711
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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1 Bl.
- Anmerkungen
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Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1711, 16. Februar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-50
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099406-3
- Letzte Aktualisierung
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20.04.2023, 14:58 MESZ
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ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser deß Heil. Röm. Reichs Stadt Nurnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Müntz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... zum theil gantz falsch nachgemüntzte Sorten, gäntzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde dieser Ihrer ... Verordnung, gebührender massen nachgelebet, und dergleichen ohntüchtige Müntz-Sorten weiters nicht eingeschoben ... oder unter Dero liebe Burgerschafft ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 28. Febr. 1713

ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser deß Heil. Röm. Reichs Stadt Nurnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Müntz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... zum theil gantz falsch nachgemüntzte Sorten, gäntzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde dieser Ihrer ... Verordnung, gebührender massen nachgelebet, und dergleichen ohntüchtige Müntz-Sorten weiters nicht eingeschoben ... oder unter Dero liebe Burgerschafft ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 28. Febr. 1713

ES ist Einem HochEdlen und Hochweisen Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Nürnberg zu besondern Mißfallen vorgekommen, was massen von einigen eigennüzigen Leuten, so Christen, als sonderlich Juden, kein Bedencken genommen werde, allerhand, so wol in hiesigen mehrmaligen, als zumahlen auch in des Hochlöbl. Fränckischen Crayses lezteren Münz-Patenten vor ungültig erklärte und gänzlich verrufene Münz-Sorten ... in hiesige Stadt ... zu bringen, auch heimlich einzuschleichen, und dem armen Mann zu dessen ... Schaden aufzudringen ... : Decretum in Senatu, den 17. Julij 1715

EIn HochEdler und Hochweiser Rath deß Heil. Reichs Stadt Nürnberg hat mit Mißfallen zu vernehmen gehabt: Daß die, in deß Hochlöbl. Fränckisch. Crayses ohnlängst publicirten Münz-Patent, verruffene halbe Batzen ... in hiesiger Stadt, und Ihro Hoch-Adel. Herrlichkeiten Gebiet auf dem Land, wieder häuffig hervorkommen, und gangbar gemachet werden wollen ... Als werden Dero Burgere ... hiemit ernstlich verwarnet, bedeute halbe Bazen ... und andere in dem mit Lit. C. bemerckten Schemate, (welches zu jedermanns besserer Erinnerung hier wieder beygefüget ist, ) verbottene Münz-Sorten, in Bezahlungen weder anzunehmen, noch auszugeben ... : Decretum in Senatu, den 3. April. A. 1715

Ob schon in denen - sowohl von Einem Hochlöbl. Fränkischen Craiß, als von Seitten des hiesigen Standes, publicirten Münz-Patenten und Mandaten, die französischen alten Thaler, ganze und halbe Guldiner ... wegen allzustarker Abnuzung ... gänzlich ausser Cours gesezet- und verbotten worden: so ergiebet sich doch aus geschehenen sichern Anzeigen, daß diese Sorten in hiesiger Stadt ... sich wieder ... einzuschleichen beginnen ... : Decretum in Senatu den 31. October 1777

OBwoln Ein Hoch Edler Hochweiser Rath dieser des Heyl. Reichs Freyer Stadt Nürnberg, unsere Herren, mehrmaln, und noch unterm 25. Januarii dieses luaffenden Jahrs, eine gemessene Verordnung gethan, wie es mit verschiedenen ringhaltigen, ... Scheidmüntzen gehalten, und daß deren ... nur biß auff nun verwichnen Walburgis und zwar in verringertem Werth, andere damals benannte und in Abdruck gebrachte Sorten aber ... gar nicht mehr gelten ... sondern gänzlich verbotten und der confiscation unterworffen seyn solten: So haben doch Ihre HochAdel. Herrl. mit besonderem Mißfallen vernehmen müssen, daß auch solchem Verbott in keine weege nachgelebet worden, sondern die damals verruffene Sorten noch immer in Schwang gehen ... : Decretum in Senatu, den 17. Sept. A. 1707

NAchdeme die im Münz-Wesen correspondirende drey Hochlöbl. Reichs-Craiße-Francken, Bayern und Schwaben, bey dem jängst alhier zu Nürnberg vorgewesenen Münz-Probations-Convent, sich eines gemeinsamen Müntz-Abschieds verglichen, ... in dem hierbey ersichtlichen Müntz-Recess und dazu gehörigen Schematibus befindliche Müntz-Sorten, gänzlich verruffen, andere hingegen auf ihren wahren innerlichen Werth herunter gesezt und abgewürdiget, denen übrigen ... approbirten Sorten aber, den fernern Gang und Lauff ... noch weiter gestattet haben: Als wird von Eines ... Raths wegen mehr- besagter Müntz-Recess, hiemit zu dem Ende offentlich bekandt gemachet und publicirt ... : Decretum in Senatu, den 27. April 1725

IN der von Hohen Herren Fürsten und Ständen des Löbl. Fränckischen Creißes, wegen des allzusehr beträgten Münz-Weesens, unterm 11ten May dieses fortlauffenden 1736sten Jahrs hervor gegebenen Provisional-Verordnung, ist zwar albereit die Vorsehung und wohlmeinende Warnung geschehen, daß sich auch Männiglich bey denen verschiedenen neuerlich hervor kommenden Schied-Münzen ... für Schaden zu hüten, dann mit deren Ab- und Einnahm behutsam zu gehen haben werde, weilen bey denenselben der Verlust allzu groß und nahmhafft seye, in der Meinung und Hoffnung, es würde ... dergleichen Edict widrigen geringhaltigen Münzen zuruck gehalten, und wenigsten hiervon die Fränckische Creißes-Lande bereyet bleiben können ... : Signatum Nürnberg bey fürwährender Creiß-Versammlung den 9. Aug. 1736

NAchdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahlen mißfällig vernehmen müssen, daß mit sträflicher Hintansetzung der von dem Hoch- Löbl. Fränckischen Craiß jüngsthin im Münz-Wesen gemachten, und durch ein Oberherrliches Mandat allenthalben dahier in der Stadt, und auf dem Land, publicirten heilsamen Verordnungen sich einige gewinnsichtige Personen wiederum unterfangen, verschiedene geringhaltige Sorten ... in Handel und Wandel einzuschieben und auszugeben; Als will Hoch-Edelgedachter Rath, dero liebe Burgerschafft ... für der Einnahm und Ausgab solcher Sorten ... gesetzet und anbefohlen haben ... : Decretum in Senatu, den 22. Iul. An. 1732
