Archivbestand
Nachlass Rudolf Schmidt (Bestand)
Form und Inhalt: Rudolf Schmidt
(1875-1943) - Brandenburgischer Regionalhistoriker, Archivar und
Museologe in Eberswalde
Im Dezember 2002 wurde der
seit 1980 vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam verwaltete Teil
des Nachlasses des Heimathistorikers Rudolf Schmidt an die Stadt
Eberswalde zurückgegeben.
Aufgrund eines Vertrages vom
18.05.1942 ist per 01.07.1942 das Eigentum an der von Rudolf Schmidt
zusammengetragenen einzigartigen 6000 Bücher und Schriften umfassenden
Bibliothek zur brandenburgischen Geschichte, seine historischen
Sammlungen und sein Studienmaterial an die Stadt übergegangen.
Die Stadt gewährte Herrn Schmidt dafür, bis zu seinem Ableben, die
unentgeltliche Nutzung der Sammlung und monatliche Zuschüsse für deren
Verwaltung sowie eine Geldrente. Außerdem übernahm sie die Miete zzgl.
der Nebenkosten für die Wohnung der Familie Schmidt.
Der
Vertrag verlangte eine ordnungsgemäße Unterbringung der Materialien.
Darüber hinaus verpflichtete er die Stadt Eberswalde, nach dem Tode von
Rudolf Schmidt die Bibliothek kontinuierlich auszubauen, sie unter seinem
Namen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Verwaltung seiner
Tochter zu übertragen.
Diese Abmachungen sind nach dem Tod von
Rudolf Schmidt von beiden Seiten, sowohl der Familie als auch der Stadt
Eberswalde, nicht korrekt eingehalten worden. Ein am 07.01.1949
geschlossener Vergleich zwischen den Erben des Herrn Rudolf Schmidt und
der Stadt Eberswalde beendete die einige Jahre währenden
Streitigkeiten.
Die Bibliothek und der Nachlass verblieben bei
der Stadt, wurden dem Stadtarchiv zugeordnet und von dem Archivar Bruno
Pröger bis zu seiner Invalidisierung betreut.
Durch
mehrmaliges Umlagern, unzulängliche Unterbringung und unsachgemäße
Betreuung des Bestandes aber auch durch nicht nachgewiesene Ausleihen
gefährdete man später die Bibliothek.
Die damalige
Stadtverwaltung bemühte sich nicht konsequent um die ordnungsgemäße
Verwaltung der Schmidt´schen Hinterlassenschaft (Räumlichkeiten,
Fachpersonal), wahrscheinlich war Ihnen die Einmaligkeit dieser Sammlung
nicht bewusst.
1976 bat man das Staatsarchiv Potsdam (heutige
Brandenburgische Landeshauptarchiv) um eine Prüfung der Sammlung. Auf
Grundlage des Gutachtens (Bestand mit überörtlicher Bedeutung) und einer
Stellungnahme der damaligen Wissenschaftlichen Allgemeinbibliothek des
Bezirkes Potsdam (heutige Stadt- und Landesbibliothek) erarbeitete das
Archivreferat des Rates des Bezirkes Frankfurt/Oder einen Vorschlag zum
weiteren Verbleib der "Rudolf-Schmidt-Bibliothek". Nachdem die
staatlichen Organe aller Ebenen (Stadt, Kreis, Bezirk) Bürgereingaben
zurückwiesen, wurde auch danach verfahren. Der Nachlass (Studienmaterial,
Sammelmappen zu historischen und volkskundlichen Themen = Archivalien)
und die Landkartensammlung gingen an das Staatsarchiv Potsdam, die Bücher
an die Wissenschaftliche Allgemeinbibliothek. Die Literatur die
Eberswalde und seine Umgebung betraf sollte weiterhin vom Stadtarchiv
verwaltet werden, ebenfalls die Zeitungssammlung, Fotos usw. .
Einige Materialien übernahmen allerdings auch die regionalen Museen
in Eberswalde und Bad Freienwalde.
Die Bibliothek holte 1979
was sie interessierte. Alle übergebenen Bände gingen in das Eigentum der
Bibliothek über (Vereinbarung vom 07.05.1979). Leider hielt sie sich
nicht an die aufgestellten Forderungen, den Bestand geschlossen zu
erhalten und aufzustellen. In Potsdam schon vorhandene Bücher wurden
nicht zurückgegeben, die anderen Bücher in den Gesamtbestand
eingeordnet.
Den Nachlass und die Landkarten verwaltete ab
1980 das Staatsarchiv Potsdam als Depositum. Die Archivalien wurden
erschlossen und das Ergebnis in einem Findbuch dokumentiert. Der Nachlass
war für die Bürger in Potsdam zugänglich.
Im Zuge
der Durchsetzung der Verordnung über das Staatliche Archivwesen von 1976,
nach der die Kreisarchive auch für das Archivgut der Kreisstädte
zuständig waren, erfolgte mit dem Beschluss 29-8/84 des Rates des Kreises
Eberswalde von 1984 die Zusammenführung des Stadtarchivs Eberswalde und
des Archivs des Kreises Eberswalde zum Kreisarchiv. Träger dieser
Einrichtung war der Kreis Eberswalde. Die im Archiv der Stadt Eberswalde
verbliebenen Fragmente der Schmidt´schen Sammlung waren immer noch
Eigentum der Stadt, unterstanden allerdings der Obhut des Kreises.
Nach der politischen Wende 1990 wurde dieser Beschluss nicht
verändert, erneuert oder aufgehoben.
Gemäß dem § 16 des
Brandenburgischen Archivgesetzes vom 07.04.1994 (BbgArchivG) verwaltet
die städtischen Archivalien weiterhin das zuständige Kreisarchiv, welches
im Jahre 2000 ein neues, nach archivischen Gesichtspunkten errichtetes,
Gebäude beziehen konnte.
Alle archivfachlichen Voraussetzungen
für die Unterhaltung eines Archivs gemäß § 2 (8) BbgArchivG und damit
auch für die Rückführung des im Brandenburgischen Landeshauptarchiv
liegenden Nachlasses waren nun in vorbildlicher Weise erfüllt: Betreuung
durch Fachpersonal und geeignete und ausreichende, den Brandschutz-,
Datenschutz und Sicherheitsvorschriften entsprechende Magazin- und
Diensträume.
Aufgrund dessen bemühten sich das Kreisarchiv
Barnim zusammen mit dem Eigentümer des Nachlasses, der Stadt Eberswalde,
um die Rückführung der Materialien.
Die ersten diesbezüglichen
Unterredungen wurden Anfang 2001 geführt. Der Antrag auf Rückführung des
Nachlasses wurde im Mai 2001 gestellt. Ende 2001 fand ein Gespräch mit
dem Direktor des BLHA statt, in dessen Ergebnis man einen
Bestandsaustausch vereinbarte. Nach Klärung aller Formalitäten konnte das
Kreisarchiv Barnim im Dezember 2002 die Unterlagen übernehmen.
- Bestandssignatur
-
O.II.Schmidt
- Kontext
-
Kreisarchiv Barnim (Archivtektonik) >> Nichtamtliche Überlieferung >> Nachlässe
- Bestandslaufzeit
-
1902 - 1945
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.10.2025, 10:47 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivbestand
Entstanden
- 1902 - 1945