Bestand

Nachlass Rudolf Schmidt (Bestand)

Form und Inhalt: Rudolf Schmidt (1875-1943) - Brandenburgischer Regionalhistoriker, Archivar und Museologe in Eberswalde

Im Dezember 2002 wurde der seit 1980 vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam verwaltete Teil des Nachlasses des Heimathistorikers Rudolf Schmidt an die Stadt Eberswalde zurückgegeben.
Aufgrund eines Vertrages vom 18.05.1942 ist per 01.07.1942 das Eigentum an der von Rudolf Schmidt zusammengetragenen einzigartigen 6000 Bücher und Schriften umfassenden Bibliothek zur brandenburgischen Geschichte, seine historischen Sammlungen und sein Studienmaterial an die Stadt übergegangen.
Die Stadt gewährte Herrn Schmidt dafür, bis zu seinem Ableben, die unentgeltliche Nutzung der Sammlung und monatliche Zuschüsse für deren Verwaltung sowie eine Geldrente. Außerdem übernahm sie die Miete zzgl. der Nebenkosten für die Wohnung der Familie Schmidt.
Der Vertrag verlangte eine ordnungsgemäße Unterbringung der Materialien. Darüber hinaus verpflichtete er die Stadt Eberswalde, nach dem Tode von Rudolf Schmidt die Bibliothek kontinuierlich auszubauen, sie unter seinem Namen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Verwaltung seiner Tochter zu übertragen.
Diese Abmachungen sind nach dem Tod von Rudolf Schmidt von beiden Seiten, sowohl der Familie als auch der Stadt Eberswalde, nicht korrekt eingehalten worden. Ein am 07.01.1949 geschlossener Vergleich zwischen den Erben des Herrn Rudolf Schmidt und der Stadt Eberswalde beendete die einige Jahre währenden Streitigkeiten.
Die Bibliothek und der Nachlass verblieben bei der Stadt, wurden dem Stadtarchiv zugeordnet und von dem Archivar Bruno Pröger bis zu seiner Invalidisierung betreut.
Durch mehrmaliges Umlagern, unzulängliche Unterbringung und unsachgemäße Betreuung des Bestandes aber auch durch nicht nachgewiesene Ausleihen gefährdete man später die Bibliothek.
Die damalige Stadtverwaltung bemühte sich nicht konsequent um die ordnungsgemäße Verwaltung der Schmidt´schen Hinterlassenschaft (Räumlichkeiten, Fachpersonal), wahrscheinlich war Ihnen die Einmaligkeit dieser Sammlung nicht bewusst.
1976 bat man das Staatsarchiv Potsdam (heutige Brandenburgische Landeshauptarchiv) um eine Prüfung der Sammlung. Auf Grundlage des Gutachtens (Bestand mit überörtlicher Bedeutung) und einer Stellungnahme der damaligen Wissenschaftlichen Allgemeinbibliothek des Bezirkes Potsdam (heutige Stadt- und Landesbibliothek) erarbeitete das Archivreferat des Rates des Bezirkes Frankfurt/Oder einen Vorschlag zum weiteren Verbleib der "Rudolf-Schmidt-Bibliothek". Nachdem die staatlichen Organe aller Ebenen (Stadt, Kreis, Bezirk) Bürgereingaben zurückwiesen, wurde auch danach verfahren. Der Nachlass (Studienmaterial, Sammelmappen zu historischen und volkskundlichen Themen = Archivalien) und die Landkartensammlung gingen an das Staatsarchiv Potsdam, die Bücher an die Wissenschaftliche Allgemeinbibliothek. Die Literatur die Eberswalde und seine Umgebung betraf sollte weiterhin vom Stadtarchiv verwaltet werden, ebenfalls die Zeitungssammlung, Fotos usw. .
Einige Materialien übernahmen allerdings auch die regionalen Museen in Eberswalde und Bad Freienwalde.
Die Bibliothek holte 1979 was sie interessierte. Alle übergebenen Bände gingen in das Eigentum der Bibliothek über (Vereinbarung vom 07.05.1979). Leider hielt sie sich nicht an die aufgestellten Forderungen, den Bestand geschlossen zu erhalten und aufzustellen. In Potsdam schon vorhandene Bücher wurden nicht zurückgegeben, die anderen Bücher in den Gesamtbestand eingeordnet.
Den Nachlass und die Landkarten verwaltete ab 1980 das Staatsarchiv Potsdam als Depositum. Die Archivalien wurden erschlossen und das Ergebnis in einem Findbuch dokumentiert. Der Nachlass war für die Bürger in Potsdam zugänglich.

Im Zuge der Durchsetzung der Verordnung über das Staatliche Archivwesen von 1976, nach der die Kreisarchive auch für das Archivgut der Kreisstädte zuständig waren, erfolgte mit dem Beschluss 29-8/84 des Rates des Kreises Eberswalde von 1984 die Zusammenführung des Stadtarchivs Eberswalde und des Archivs des Kreises Eberswalde zum Kreisarchiv. Träger dieser Einrichtung war der Kreis Eberswalde. Die im Archiv der Stadt Eberswalde verbliebenen Fragmente der Schmidt´schen Sammlung waren immer noch Eigentum der Stadt, unterstanden allerdings der Obhut des Kreises.
Nach der politischen Wende 1990 wurde dieser Beschluss nicht verändert, erneuert oder aufgehoben.
Gemäß dem § 16 des Brandenburgischen Archivgesetzes vom 07.04.1994 (BbgArchivG) verwaltet die städtischen Archivalien weiterhin das zuständige Kreisarchiv, welches im Jahre 2000 ein neues, nach archivischen Gesichtspunkten errichtetes, Gebäude beziehen konnte.
Alle archivfachlichen Voraussetzungen für die Unterhaltung eines Archivs gemäß § 2 (8) BbgArchivG und damit auch für die Rückführung des im Brandenburgischen Landeshauptarchiv liegenden Nachlasses waren nun in vorbildlicher Weise erfüllt: Betreuung durch Fachpersonal und geeignete und ausreichende, den Brandschutz-, Datenschutz und Sicherheitsvorschriften entsprechende Magazin- und Diensträume.
Aufgrund dessen bemühten sich das Kreisarchiv Barnim zusammen mit dem Eigentümer des Nachlasses, der Stadt Eberswalde, um die Rückführung der Materialien.
Die ersten diesbezüglichen Unterredungen wurden Anfang 2001 geführt. Der Antrag auf Rückführung des Nachlasses wurde im Mai 2001 gestellt. Ende 2001 fand ein Gespräch mit dem Direktor des BLHA statt, in dessen Ergebnis man einen Bestandsaustausch vereinbarte. Nach Klärung aller Formalitäten konnte das Kreisarchiv Barnim im Dezember 2002 die Unterlagen übernehmen.

Bestandssignatur
Kreisarchiv Barnim, O.II.Schmidt

Kontext
Kreisarchiv Barnim (Archivtektonik) >> Nichtamtliche Überlieferung >> Nachlässe

Bestandslaufzeit
1902 - 1945

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Letzte Aktualisierung
06.09.2023, 10:06 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1902 - 1945

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