Archivale
Bauholzgerechtigkeit der Walkmühle zu Höfingen
Darin:
1. Auszug aus dem 1694 erneuerten Lagerbuch der Kellerei Leonberg betr. die Bauholzgerechtigkeit der Walkmühle in Höfingen
Inseriert:
1471 Mai 27, Urach (= WR 15010)
Graf Eberhard von Württemberg verleiht Heinrich Ferber, Bürger zu Leonberg, die dortige Walkmühle als ein Erblehen gegen einen jährlich auf Martini (11. November) in die Kellerei zu Leonberg zu zahlenden Zins von 12 Pfund Heller. Der Graf verspricht, das Bauholz zu Instandsetzungen zu geben und beiführen zu lassen, ebenso das Beiführen der Schleifsteine. Stadt und Amt Leonberg sind in diese Walkmühle gebannt. Zur Sicherheit gibt der Beständer 20 Pfund Heller als "Haft und Urstatt", wofür ein Gut gekauft wurde, das mit der Mühle verbunden bleiben soll. Beim Heimfall des Lehens oder bei Zahlungsunfähigkeit des Beständers fällt die "Urstatt" dem Grafen zu. Die Walkmühle mit Zubehör ist von Steuern, Schatzung und Frondienst befreit.
Abschrift o.D. (nach 1710)
Bem.: Urstatt = Pfand, Unterpfand (Hermann Fischer, Schwäbisches Wörterbuch, 6, 1924, Spalte 305)
2. Auszug aus dem Lagerbuch der Kellerei Leonberg betr. einen Abschnitt aus dem Lehenbrief von 1471 über die Bauholzgerechtigkeit der Walkmühle.
Abschrift vom Januar 1698
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 557 Bü 122
- Alt-/Vorsignatur
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A 557 Bü 112
- Umfang
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4 Schr.
- Kontext
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Forstamt Leonberg >> 1. Akten >> 1.4 Holz-, Weide- und Äckerichrechte
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 557 Forstamt Leonberg
- Indexbegriff Person
- Indexbegriff Ort
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Bad Urach RT
Höfingen, Leonberg BB; Walkmühle
Leonberg BB; Kellerei
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale