Bestand
Staatsanwaltschaften: Staatsanwaltschaft Fulda (Bestand)
Enthält: Ermittlungs- und
Strafverfahren
Verfahren für die Zeit vor 1949
befinden sich für den Zeitraum von 1879 bis 1944 im Bestand der
Staatsanwaltschaft Hanau (274 Hanau) und für die Zeit von 1944
bis 1949 im Bestand der Staatsanwaltschaft Kassel (274
Kassel).
Bestandsgeschichte: Seit
1959 teilte die Staatsanwaltschaft Fulda dem Staatsarchiv mit,
dass die Aufbewahrungsfrist für bestimmte Aktengruppen ablaufe
und Personen, die an der längeren Aufbewahrung der Akten ein
berechtigtes Interesse zu haben glaubten, aufgefordert werden,
sich zu melden. Weiterhin teilte die Staatsanwaltschaft mit,
dass sich unter den zur Aussonderung bestimmten Akten keine mit
geschichtlichen Wert befänden. Ab 1961 reagierte das
Staatsarchiv auf die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft mit dem
Hinweis, dass nichts gegen die Aussonderung und Vernichtung der
Akten einzuwenden sei, sofern sich keine Akten rechtlicher oder
geschichtlicher Bedeutung darunter befänden, die an das
Staatsarchiv abzugeben seien. 1969 teilte die Staatsanwaltschaft
mit, dass sich dieses Mal Aufbewahrungsfristen für Akten
abliefen, die im Verzeichnis über geschichtlich wertvolle Akten
geführt würden. Daraufhin sollte man die Akten aufbewahren bis
ein Referent des Staatsarchiv die Akten durchgesehen habe. Im
Anschluß kommt es in regelmäßigen Abständen zur Bewertung und
Übernahme von Akten der Staatsanwaltschaft Fulda.
u.a. Acc. 2010/27, 2013/91, 2014/32
Geschichte des
Bestandsbildners: Die Staatsanwaltschaft Fulda ist dem
Landgericht Fulda angeschlossen.
Als am 1. Oktober
1879 das Oberlandesgericht Kassel eingerichtet wurde, war der
heutige Landgerichtsbezirk Fulda nicht selbstständig und gehörte
zum Bezirk des Landgerichts Hanau.
Zum 1. Oktober
1944 wurde der Landgerichtsbezirk Hanau an das Oberlandesgericht
Frankfurt angegliedert, wobei der Zuständigkeitsbereich
aufgeteilt wirde, das Amtsgericht Fulda und sechs weitere
Amtsgerichte wurden dem Landegericht Kassel angeschlossen.
Am 23. Mai 1946 wurde die 'Verordnung über die Einrichtung
eines Oberlandesgerichts für Groß-Hessen' erlassen. Ein
Revisionsgericht mit Sitz in Frankfurt/Main und Zweigstellen in
Darmstadt und Kassel eingerichtet. Der Zuständigkeitsbereich der
Zweigstelle in Kassel erstreckte sich über die Landgerichte von
Kassel und Marburg.
Ab dem 1. November 1949 gehörte
auch das neu eingerichtete Landgericht Fulda dazu, zu dem auch
die angegliederte Staatsanwaltschaft Fulda zählte. Dem
Landgericht Fulda wurden neben den Gerichten der Kreise Fulda,
Hünfeld und Hersfeld auch Teile des ehemals
hessen-darmstädtischen Kreises Lauterbach
zugeschlagen.
Findmittel: gut 14 MM
unerschlossen
Findmittel:
Arcinsys-Datenbank
Referent: Herr Dr. Petter,
Frau Laube
Zusatzinformationen:
Letzte Aktualisierung: 27.09.2017
- Reference number of holding
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg, 274 Fulda
- Extent
-
23,33 MM
- Context
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Stellen der Justiz >> Staatsanwaltschaften >> Staatsanwaltschaften
- Date of creation of holding
-
1930-2013
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
27.05.2024, 10:19 AM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Marburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1930-2013