Hat mitgewirkt an:
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Die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung nach Art. 86 EWG-Vertrag
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Die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung nach Art : 86 EWG-Vertrag
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Betriebsverfassungsgesetz, Bd. 2.. §§ 74 - 132 mit Kommentierung des BetrVG 1952 und des Sozialplangesetzes / [Bearb.-Verz. Kreutz ...]
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Gesellschaftsrecht