Jos Niklaus, von Hohenzollern
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Wird thematisiert in:
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Graf Joß Niclaus von Zollern schreibt Graf Ulrich V., daß er denen von Fellbach die Eide, die ihnen nach Recht auferlegt waren, erlassen wolle.
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Graf Joß Niklaus zu Zollern verschreibt Bastian von Stetten für ein Darlehen von 120 fl. seinen Teil des Zehnten zu Talheim und andere Güter daselbst als Pfand.
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In einer Abrede zwischen Graf Joß Niklaus von Zollern und Hans von Bubenhofen werden verschiedene Vereinbarungen getroffen, als der Graf das Schloß Hölstein, Stetten, Hörschwag, den Hof zu Erpfingen,...
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Graf Joß Niclaus zu Zollern bekennt, daß der Hauptbrief über 5000 fl., die Graf Eberhard V. dem Grafen Sigmund von Hohenberg schuldete, nur noch für 2900 fl. gut ist.