Otto, von Eberstein
Wird thematisiert in:
-
Graf Otto d. Ä. von Eberstein befreit die Mönche des Klosters Herrenalb vom Ungeld in seinen Städten Gernsbach, Neuenbürg und Gochsheim und anderen seiner Herrschaft angehörigen Orten.
-
Graf Otto d. Ä. von Eberstein bestätigt mit Zustimmung seines Sohnes ein als Vidimus eingerücktes Privilegium seiner Vorfahren Berthold vom Jahre 1148 [Berthold Herr von Eberstein gründet das...
-
Graf Otto der Ältere von Eberstein schenkt dem Kloster Herrenalb sein Dorf Bahnbrücken mit aller Zugehörde als Schadensersatz und wählt seine Begräbnisstätte wie seine Vorfahren im Kloster.
-
Die Grafen Emich und Friedrich von Leiningen bestätigen die durch Konrad von Hohenheim genannt Banbast mit Einwilligung seiner Söhne Konrad und Johann geschehene Schenkung des Patronatrechts der...