Wird thematisiert in:
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Lehensrevers des Pfaffen Ludwig Zimmermann von Meßkirch gegen Gottfried von Zimmern um die Kaplanei St. Gallenpfründ zu Herrenzimmern im Schloss.
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Schloß Meßkirch
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Gottfried Werner von Zimmern verpflichtet sich, die Stadt wegen der Verkaufsobjekte [die Dörfer Hochmössingen und Winzeln sowie den Weiher daselbst] gegen Jedermann schadlos zu halten.
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Vertrag zwischen der Stadt Rottweil und Gottfried Wernher Freiherr von Zimmern, Herr zu Wildenstein und Meßkirch, wegen der freien Pirsch und eines in Beffendorf betretenen und nach Oberndorf...