C. Grobe (Berlin)
Wird thematisiert in:
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Das Königl. Stadtgericht läßt die Rücksendung von Büchern auf Antrag zu.
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Bekanntgabe des Verkaufstermins sämtlicher Verlagsartikel mit Verlagsrecht und der Leihbibliothek des verstorbenen C. Grobe.
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Tod von C. Grobe. Zum definitiven Verwalter ist der Kaufmann Frotscher bestellt worden.
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Aufforderung zur Rücksendung von Büchern.