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Das Bistumsarchiv Magdeburg archiviert Unterlagen aus seinem Zuständigkeitsbereich, vorrangig die Dokumente des katholischen Bischofs von Magdeburg und dessen Verwaltungsbehörde, dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg. Dabei nimmt es die Aufsicht des Diözesanbischöfs über alle ihm zugeordneten kirchlichen Archive wahr. Die Bestände des Bistumsarchiv beginnen ab Anfang des 19. Jahrhunderts, als 1811 aus den durch die Reformation untergegangenen (Erz)Bistümern Magdeburg und Halberstadt ein Bischöfliches Kommissariat errichtet wurde. 1821 dem Bistum Paderborn angegliedert, erhielt es Gebietszuwächse durch Zuordnung des Landes Anhalt 1921 und des preußischen Regierungsbezirks Merseburg 1930.Die Teilung Deutschlands im Zuge des Zweiten Weltkriges brachte eine Verselbständigung des dann Erzbischöflichen Kommissariates Magdeburg mit sich. So folgte zunächst 1949 die Installation eines (Paderborner) Weihbischofs mit Sitz in Magdeburg, der sich ab 1970 Bischof nannte und 1973 ein Apostolischer Administrator wurde. Mit der Wiedervereinigung wurde das nun so genannte Bischöfliche Amt Magdeburg 1994 zu einem Bistum erhoben.
Das Bistumsarchiv Magdeburg archiviert Unterlagen aus seinem Zuständigkeitsbereich, vorrangig die Dokumente des katholischen Bischofs von Magdeburg und dessen Verwaltungsbehörde, dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg. Dabei nimmt es die Aufsicht des Diözesanbischöfs über alle ihm zugeordneten kirchlichen Archive wahr.
Die Bestände des Bistumsarchiv beginnen ab Anfang des 19. Jahrhunderts, als 1811 aus den durch die Reformation untergegangenen (Erz)Bistümern Magdeburg und Halberstadt ein...
Das Bistumsarchiv Magdeburg archiviert Unterlagen aus seinem Zuständigkeitsbereich, vorrangig die Dokumente des katholischen Bischofs von Magdeburg und dessen Verwaltungsbehörde, dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg. Dabei nimmt es die Aufsicht des Diözesanbischöfs über alle ihm zugeordneten kirchlichen Archive wahr. Die Bestände des Bistumsarchiv beginnen ab Anfang des 19. Jahrhunderts, als 1811 aus den durch die Reformation untergegangenen (Erz)Bistümern Magdeburg und Halberstadt ein Bischöfliches Kommissariat errichtet wurde. 1821 dem Bistum Paderborn angegliedert, erhielt es Gebietszuwächse durch Zuordnung des Landes Anhalt 1921 und des preußischen Regierungsbezirks Merseburg 1930.Die Teilung Deutschlands im Zuge des Zweiten Weltkriges brachte eine Verselbständigung des dann Erzbischöflichen Kommissariates Magdeburg mit sich. So folgte zunächst 1949 die Installation eines (Paderborner) Weihbischofs mit Sitz in Magdeburg, der sich ab 1970 Bischof nannte und 1973 ein Apostolischer Administrator wurde. Mit der Wiedervereinigung wurde das nun so genannte Bischöfliche Amt Magdeburg 1994 zu einem Bistum erhoben.