AV-Materialien

Bikini statt Burkini - Konstanzerin darf nicht im Ganzkörper-Anzug baden

Mit Burkini ins Schwimmbad? In Konstanz ist das nicht erlaubt. Eine Frau mit türkischen Wurzeln will jetzt gegen das Verbot klagen. Nur in "üblicher Badekleidung" darf man laut Konstanzer Badeordnung die dortigen Schwimmbecken betreten. Ein Ganzkörper-Badeanzug mit Kopfbedeckung gehört da offenbar nicht dazu. Warum eigentlich? Der Bäderchef Georg Geiger begründet, dass sich andere Gäste "durch die Anwesenheit korankompatibler Badekleider verunsichert und bedroht fühlen" könnten. Unhygienisch sei ein solcher Anzug zudem. Unglaublich findet das die Betroffene und droht, die Stadt zu verklagen. Denn in öffentlichen Bädern schwimmen gehen sei doch Ausdruck von Lebensfreude und Zeichen der Integration.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 R140138/106
Umfang
0'04

Kontext
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014 >> April
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014

Indexbegriff Sache
Integration
Islam; Burka
Islam; Burkini
Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Konstanz KN; Schwimmbad

Laufzeit
24. April 2014

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

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Objekttyp

  • AV-Materialien

Entstanden

  • 24. April 2014

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