AV-Materialien
Bikini statt Burkini - Konstanzerin darf nicht im Ganzkörper-Anzug baden
Mit Burkini ins Schwimmbad? In Konstanz ist das nicht erlaubt. Eine Frau mit türkischen Wurzeln will jetzt gegen das Verbot klagen. Nur in "üblicher Badekleidung" darf man laut Konstanzer Badeordnung die dortigen Schwimmbecken betreten. Ein Ganzkörper-Badeanzug mit Kopfbedeckung gehört da offenbar nicht dazu. Warum eigentlich? Der Bäderchef Georg Geiger begründet, dass sich andere Gäste "durch die Anwesenheit korankompatibler Badekleider verunsichert und bedroht fühlen" könnten. Unhygienisch sei ein solcher Anzug zudem. Unglaublich findet das die Betroffene und droht, die Stadt zu verklagen. Denn in öffentlichen Bädern schwimmen gehen sei doch Ausdruck von Lebensfreude und Zeichen der Integration.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 R140138/106
- Umfang
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0'04
- Kontext
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Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014 >> April
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014
- Indexbegriff Sache
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Integration
Islam; Burka
Islam; Burkini
- Indexbegriff Person
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Amirpur, Katajun; Iranistin, Islamwissenschaftlerin, Journalistin, 1971-
Forstner, Erich; Bäderchef Pforzheim
Hamann, Wolf-Dietrich
Rügert, Walter; Pressereferent, Autor, 1958-
- Indexbegriff Ort
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Konstanz KN; Schwimmbad
- Laufzeit
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24. April 2014
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- AV-Materialien
Entstanden
- 24. April 2014