Urkunde

Bischof Dietrich von Paderborn hat im Streit zwischen Bürgern und Rat zu Paderborn durch rechtlichen Prozeß zu schlichten versucht, doch kam es zum Aufruhr der Bürger gegen den Bischof, das Domkapitel, die Geistlichkeit und gehorsame Bürger der Stadt bis hin zum Eingriff in die Kriminalgerichtsbarkeit durch Hinrichtung eines Unschuldigen. Weitere Aufzählung der städtischen Verbrechen, weshalb die Stadt dann eingenommen wurde. Jetzt wird mit Zustimmung des Domkapitels eine Ordnung für die Stadt erlassen. Einsetzung eines Amtsmanns und eines Schultheißen in der Stadt vor Bürgermeister und Rat. Die Kriminalgerichtsbarkeit liegt beim Amtmann und Schultheißen. Das Gericht tagt in Neuhaus. Dazu gehören vier Schöffen, die auf Vorschlag von Bürgermeister und Rat ernannt werden. Übeltäter außerhalb der Stadt werden vom Gogericht abgeurteilt ohne Beteiligung der Schöffen. Die Zivilgerichtsbarkeit in der Stadt wird durch den Schultheiß und Schöffen ausgeübt (Bürgergericht). Außerhalb der Stadt ist das Amt zuständig. Einkünfte der Niedergerichtsbarkeit gehen je zur Hälfte an die Stadt und an das Amt. Wahl von Bürgermeister und Rat sowie der 24er der fünf Bauerschaften (Ausschuß). Bestätigung durch den Landesherren. Eintreibung von Schulden durch Bürgermeister und Rat. Keine Zusammenkünfte der Bauerschaften außer bei Hude- und Triftsachen in Gegenwart von Rat- oder Amtsleuten. Regelung der städtischen Einkünfte. Weinzapf der Stadt erneut versetzt. Jährliche Rechnungslegung. Unterhalt des städtischen Hospitals und der Armenhäuser. Kirchspielsrechnungen. Nachtwache, Schlüssel der Stadttore. Hude. Förderung der Wirtschaft in der Stadt durch gute Ämter und Zünfte. Verbot großer Amtszehrungen. Jahr- und Wochenmärkte. Ankündigung von Fest- und Lohnordnungen. Aufsicht der Marktmeister über den Kauf und Verkauf von Nahrungsmitteln. Verordnete für die Bau- und Straßenaufsicht. Überprüfung der Maße und Gewichte. Einrichtung eines Kontraktenbuchs. Sittliche Vorschriften. Vormundschaftsreglung. Apothekenvisitationen. Silberproben, Kannengießer - Kölnische Kronenprobe. Anordnung von Feuerherren. Behandlung der Fremden in der Stadt. Vereidigung der Bürger auf diese Ordnung. SA des Bischofs, des Domkapitels und der Stadt

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen

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Reference number
B 401u, 2402 - b
Former reference number
N 21 Caps. 78
Formal description
Überlieferungsart: Ausfertigung
Material
Pergament

Context
Fürstbistum Paderborn - Urkunden >> 21. 1601 bis 1625
Holding
B 401u Fürstbistum Paderborn - Urkunden

Date of creation
1604 November 27

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Last update
30.04.2025, 2:46 PM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1604 November 27

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