Akten
Die zwischen dem Herzog zu Württemberg und der Reichsritterschaft in punkto collectationis von den dem Lehnsherrn anheim gefallenen und sonst zur ritterschaftlichen Steuerkasse gehörigen Gütern, ingleichen wegen derselben anderer Anmaßungen entstandenen Irrungen, auch wie die Sache von herzoglich württembergischer Seite an den Reichskonvent zu Abfassung eines Reichsregulativs gebracht worden und was diesfalls weiter vorgekommen, Bd. 5
- Reference number
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Sächsisches Staatsarchiv, 10025 Geheimes Konsilium, Nr. Loc. 04983/02 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Further information
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Verweis: Bd. 1 liegt in Loc. XXXI Nr. 8, Bd. 2, 3 liegen in Loc. XXXII Nr. 3, 13, Bd. 4 liegt in Loc. LXXXVII Nr. 6
Registratursignatur: Loc. LXXXVII
- Context
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10025 Geheimes Konsilium >> 088. Reichssachen >> 088.06. Reichsritterschaft, Reichsgrafenkollegien, Reichsstädte (vor allem Hamburg, Mühlhausen und Nordhausen)
- Holding
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10025 Geheimes Konsilium
- Date of creation
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1752
- Other object pages
- Rights
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Last update
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21.03.2024, 8:05 AM CET
Data provider
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Object type
- Akten
Time of origin
- 1752
Other Objects (12)

Die zwischen dem Herzog zu Württemberg und der Reichsritterschaft in punkto Collectionis von den dem Lehnsherren anheim gefallenen und sonst zur ritterschaftlichen Steuerkasse gehörigen Güter, ingleichen wegen derselben anderer Anmaßungen entstandene Irrungen, auch wie die Sache von herzoglich württebergischer Seite an den Reichskonvent gebracht worden und was diesfalls weiter vorgekommen, Bd. 7

Die zwischen dem Herzog zu Württemberg und der Reichsritterschaft in punkto Collectationis von den dem Lehnsherrn anheim gefallenen und sonst zur ritterschaftlichen Steuerkasse gehörigen Gütern, ingleichen wegen derselben anderen Anmaßungen entstandenen verschiedenen Irrungen auch wie die Sache von herzoglich württembergischer Seite an den Reichskonvent zu Abfassung eines Reichsregulativs gebracht worden und was diesfalls weiter vorgekommen, Bd. 2

Die zwischen dem Herzog zu Würtemberg und der Reichsritterschaft in punkto collectationis von den dem Lehnherren anheim gefallenen und sonst zur ritterschaftlichen Steuerkasse gehörigen Güter, ingleichen wegen derselben anderer Anmaßungen entstandenen Irrungen, auch wie die Sache von herzoglich württembergischer Seite an den Reichskonvent zu Abfassung eines Reichsregulativs gebracht worden und was diesfalls weiter vorgekommen, Bd. 4

Die zwischen dem Herzog zu Württemberg und der Reichsritterschaft in punkto Collectationis von den dem Lehnsherrn anheim gefallenen und sonst zur ritterschaftlichen Steuerkasse gehörigen Güter, ingleichen wegen derselben anderen Anmaßungen entstandenen verschiedenen Irrungen auch wie die Sache von herzoglich württembergischer Seite an den Reichskonvent zu Abfassung eines Reichsregulativs gebracht worden und was diesfalls weiter vorgekommen, Bd. 1
