Akten

Die zwischen dem Herzog zu Württemberg und der Reichsritterschaft in punkto collectationis von den dem Lehnsherrn anheim gefallenen und sonst zur ritterschaftlichen Steuerkasse gehörigen Gütern, ingleichen wegen derselben anderer Anmaßungen entstandenen Irrungen, auch wie die Sache von herzoglich württembergischer Seite an den Reichskonvent zu Abfassung eines Reichsregulativs gebracht worden und was diesfalls weiter vorgekommen, Bd. 5

Archivaliensignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10025 Geheimes Konsilium, Nr. Loc. 04983/02 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Sonstige Erschließungsangaben
Verweis: Bd. 1 liegt in Loc. XXXI Nr. 8, Bd. 2, 3 liegen in Loc. XXXII Nr. 3, 13, Bd. 4 liegt in Loc. LXXXVII Nr. 6

Registratursignatur: Loc. LXXXVII

Kontext
10025 Geheimes Konsilium >> 088. Reichssachen >> 088.06. Reichsritterschaft, Reichsgrafenkollegien, Reichsstädte (vor allem Hamburg, Mühlhausen und Nordhausen)
Bestand
10025 Geheimes Konsilium

Laufzeit
1752

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
21.03.2024, 08:05 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 1752

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